Otterstadt
Erdöl-Gegner wollen Geld von Gemeinde
Im Mittelpunkt der Geschichte stehen Otterstadts Ortsbürgermeister Bernd Zimmermann (CDU) und die Interessengemeinschaft (IG) „Kein Öl in Otterstadt“. Zimmermann nennt es das „größte bürgerschaftliche Engagement in der Geschichte der Ortsgemeinde“, wenn er über die IG spricht. Deren Mitglieder wollen rund 15.000 Euro von der Gemeinde haben.
Um die Geschichte zu verstehen, ist ein Blick in die Vergangenheit notwendig: Im Jahr 2015 schlossen sich Otterstadter Bürger – zwischenzeitlich waren es elf Familien – zu der IG zusammen, um sich gegen die geplante Suche nach Erdöl zwischen Otterstadt und Waldsee zu wehren. Die Bürger sammelten rund 1200 Unterschriften gegen das Vorhaben. Dabei will ein Konsortium aus den Firmen Neptune Energy und Palatina Geocon, die bereits seit 2008 in Speyer Erdöl fördern, von einem Bohrplatz an der L534 in etwa 2800 Metern Tiefe nach dem Rohstoff suchen. Die IG sieht negative Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Otterstadter und Waldseer. Sie kritisiert die Nähe zur Wohnbebauung, fürchtet Lärm und Lichtemissionen sowie Gesundheitsgefahren und bemängelt eine fehlende vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung.
Gemeinde klagte nicht
Im Jahr 2016 klagten Mitglieder der IG gegen den für das Projekt notwendigen raumordnerischen Zielabweichungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt. Die Klage wurde abgewiesen. Die Bürger legten Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ein und scheiterten auch dort – aus demselben Grund, wie in erster Instanz: Sie waren nicht klagebefugt.
Der Ortsgemeinde Otterstadt hätte das Recht zu klagen. Allerdings entschied eine Mehrheit des Gemeinderats in der vergangenen Legislaturperiode, sich nicht gegen das Projekt zu wehren. Der politische Wille war, die Erdöl-Erkundungsbohrung zu unterstützen. Der Ortsgemeinderat hatte diesbezüglich einer Kooperationsvereinbarung mit dem Konsortium zugestimmt. Darin waren unter anderem Lärmschutzvorkehrungen festgeschrieben sowie Fracking und ein Ausbau des Bohrplatzes in der Größenordnung des Speyerer Platzes ausgeschlossen worden. Den Antrag auf Prozesskostenerstattung hatte die IG bereits im Jahr 2017 gestellt. Hätte die Gemeinde den Bürgern damals jedoch Geld gezahlt, hätte sie laut einer juristischen Einschätzung gegen die Vereinbarung mit dem Konsortium verstoßen. Das Thema war vom Tisch.
Der Wind hat sich gedreht
Nun hat sich allerdings der politische Wind gedreht. Die Gremien in Otterstadt und Waldsee sowie in der Verbandsgemeinde Rheinauen sprechen sich gegen die Erdöl-Bohrung aus. Im März wurde die Kooperationsvereinbarung gekündigt, die nach Einschätzung eines Rechtsanwalts juristisch sowieso nicht haltbar gewesen wäre. Otterstadts Ortsbürgermeister Bernd Zimmermann regte daher an, dass nun vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen über den Antrag der IG auf Kostenerstattung entschieden wird. Deswegen beschäftigten sich am Mittwochabend der Hauptausschuss und der Umweltausschuss in einer gemeinsamen Sitzung damit.
Der Leitende Beamte der Verbandsgemeindeverwaltung, Detlef Schneider, machte auf grundsätzliche Aspekte aufmerksam, die es in einem solchen Fall zu berücksichtigen gelte: Würde die Ortsgemeinde den Mitgliedern der IG die 15.173 Euro erstatten, die sie für die Gerichtsverfahren und ihren Anwalt ausgegeben haben, wäre das eine freiwillige Leistung. Diese sei mit einem Vereinszuschuss vergleichbar und dafür müsse Geld im Haushalt vorhanden sein. Weil der Haushalt der Ortsgemeinde aufgrund eines vorgesehenen Grundstückskaufs auf dem Kasernengelände in diesem Jahr erstmals defizitär ist, müsste der Ortsgemeinderat schauen, an welcher anderen Stelle Geld gespart werden könnte, um die Kosten zu decken.
Um eine solche Diskussion zu vermeiden, wollte Ortsbürgermeister Zimmermann der IG das Geld erst im nächsten Haushaltsjahr auszahlen. Andere Ausschussmitglieder sahen das allerdings kritisch.
Fall könnte Schule machen
„Es geht um Privatpersonen, die sich entschieden haben, Klage einzureichen. Wir schaffen einen Präzedenzfall“, sagte Bianca Staßen (SPD) und erwähnte die Landwirte, die gegen den Deichausbau klagten und dann auch Geld von der Gemeinde fordern könnten. Eckhard Sans (grüne kommunale Liste) war „dafür, dass die IG Geld kriegt“. Er warb aber dafür, dass die Spenden in Höhe von 5802 Euro, die die IG von Privatpersonen bekamen, von der angegebenen Summe abgezogen werden. Philipp Jaspers (FDP) war ebenfalls nicht damit einverstanden, dass die IG die vollen Kosten erstattet bekommt. Er wollte eine grundsätzliche Regelung, wie viel Geld die Gemeinde anteilig in einem solchen Fall erstattet. Lothar und Birgid Daum (BIO) führten aus, dass sich die BIO-Fraktion von Beginn an für eine Klage gegen das Erdöl-Projekt ausgesprochen habe. Nur weil eine Ratsmehrheit gegen die Klage gestimmt habe, hätten die Bürger klagen müssen, so Lothar Daum. Seine Frau wurde „das Gefühl nicht los, dass die CDU im Nachhinein ihren Fehler, gegen die Klage gestimmt zu haben“, wieder gut machen wolle. Ortschef Zimmermann entgegnete, dass eine Klage der Ortsgemeinde deutlich teurer gewesen wäre. Die CDU-Fraktion war für die Kostenerstattung in voller Höhe.
Aufgrund der geteilten Meinungen unterbrach Zimmermann die Sitzung und ließ die Fraktionen beraten. Er nahm auch Sans und Jaspers beiseite. Anschließend ließ der Ortschef darüber abstimmen, ob die IG im nächsten Haushaltsjahr 2023 eine Entschädigung von mehr als 9000 Euro erhält – die Spenden hatte er abgezogen. Im Umweltausschuss wurde der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt. Im Hauptausschuss stimmte eine Mehrheit aus CDU, Sans und Jaspers dafür, BIO und SPD waren dagegen. Letztlich entscheidet der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 22. Juni.
