Otterstadt / Mainz
Landesamt wird Erdöl-Suche genehmigen
Das international agierende Unternehmen Neptune Energy und sein Speyerer Partner Palatina Geocon fördern bereits seit 2008 im Norden der Domstadt auf zwei Betriebsplätzen nahe der Franz-Kirrmeier-Straße und in der Siemensstraße Erdöl. Der Rohstoff befindet sich nach Angaben der Firmen in etwa 2300 Meter Tiefe im Buntsandstein unterhalb des Stadtgebiets. Derzeit liefern sieben Bohrungen bis zu 500 Tonnen Erdöl täglich. Die Fördermenge soll jedoch erhöht werden. Eine dazu erforderliche Genehmigung des Landesamts für Geologie und Bergbau (LGB) steht laut Amtsleiter Georg Wieber aber noch aus.
Im Jahr 2019 errichtete das Konsortium auch nahe der B9 bei Schwegenheim einen rund 5400 Quadratmeter großen Bohrplatz und fand in 2345 Metern Tiefe Erdöl – nur nicht wie gewünscht und wie bei den Bohrungen in Speyer in der Buntsandsteinschicht, sondern oberhalb im Muschelkalk. Ob mit der Bohrung wirtschaftlich Erdöl gefördert werden kann, ist nach Angaben von Neptune-Sprecherin Sandra Arndt noch unklar. Aufschluss soll ein Fördertest geben, der im Laufe der nächsten Monate wieder aufgenommen werden soll. Die Arbeiten mussten Mitte vergangenen Jahres eingestellt werden, weil ein Messgerät in dem Bohrloch feststeckte. Das externe Fachpersonal für die Bergung mit einem kranähnlichen rund 15 bis 20 Meter hohen Gerät käme aus dem Ausland und sei aufgrund der geltenden Corona-Auflagen wie Reisebeschränkungen und Quarantäne noch nicht verfügbar gewesen, begründete Arndt die Verzögerungen.
Weitere Suche bei Otterstadt
Eine weitere Probebohrung will das Konsortium auf einem Feld bei Otterstadt nahe der Landesstraße 534 gegenüber der Sandgrube Heberger abteufen. Die Firmen vermuten in einer Tiefe von etwa 2800 Metern nördlich von Otterstadt ein Erdöl-Vorkommen. Für die Suche soll nach Angaben des Konsortiums ein Betriebsplatz eingerichtet und für ungefähr drei Monate eine Tiefbohranlage aufgebaut werden. Für das Projekt braucht es den Hauptbetriebsplan, der das Vorhaben beschreibt und über den die Aufsichtsbehörde – das Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz – entscheiden muss.
Nach Angaben von Amtsleiter Wieber wird derzeit „die Zulassung zum Hauptbetriebsplan final erstellt“. Wenn der Zulassungsentwurf fertig sei, werde das Konsortium aufgrund des Verwaltungsverfahrensgesetzes noch einmal angehört. Wieber geht davon aus, dass das Verfahren nach der Fertigstellung des Zulassungsentwurfs und der Anhörung innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden kann. Wann der Genehmigungsbescheid ergeht, konnte er nicht sagen.
„Nur befristeter Eingriff“
Das Verfahren habe so viel Zeit in Anspruch genommen, weil von Seiten der Träger öffentlicher Belange sehr umfangreiche Stellungnahmen vorgelegt worden seien – unter anderem kritische Äußerungen im Hinblick auf naturschutzfachliche Sachverhalte. „Die Auswertung und Berücksichtigung der Stellungnahmen war insofern sehr aufwendig“, sagte Wieber. Ob und welche Auflagen sich aus den Stellungnahmen für das Konsortium ergeben, wollte der Amtsleiter aufgrund des noch laufenden Verfahrens nicht sagen. Er betonte, dass es sich bei der Erdöl-Suche nur um einen zeitlich befristeten Eingriff handele, um zu ergründen, ob der Rohstoff wirklich im Boden vorhanden sei. Für eine Förderung seien weitere Genehmigungen erforderlich.
Mit Blick auf die Zulassung des Hauptbetriebsplans machte der Amtsleiter deutlich, dass das Bundesberggesetz eine gebundene Entscheidung vorschreibe. Das bedeute, dass das Landesamt das Vorhaben genehmigen müsse, wenn die Voraussetzungen erfüllt seien, sonst könne das Unternehmen vor Gericht ziehen, sagte Wieber. Ihm zufolge gibt es für seine Behörde – anders als im Umweltrecht – keinen Ermessensspielraum. Diesen fordert unter anderem der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) auch im Bergrecht und kritisiert, dass der Rohstoffgewinnung Vorrang eingeräumt und den Belangen von Mensch und Umwelt zu wenig Beachtung geschenkt werde.
Kommune erwägt Klage
Die Erdöl-Suche bei Otterstadt ist umstritten. Die Interessengemeinschaft (IG) „Kein Öl in Otterstadt“ kämpft seit Jahren gegen das Projekt. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz unterlag sie 2017 aus formaljuristischen Gründen. Die IG kritisiert bei dem geplanten Vorhaben die Nähe zur Wohnbebauung, fürchtet Lärm und Lichtemissionen sowie Gesundheitsgefahren und bemängelt eine fehlende vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung. Gegen das Projekt haben sich auch die Räte der Verbandsgemeinde Rheinauen sowie der Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee ausgesprochen. In der Vergangenheit hieß es in Otterstadt, dass die Gemeinde Anwälte mit einer rechtlichen Prüfung beauftragen werde und eine Klage erwäge, wenn der Hauptbetriebsplan zugelassen wurde. Dafür ist auch Geld im Haushalt vorgesehen. Laut LGB-Leiter Georg Wieber wird der Kommune der Plan mit der Zulassung zugeschickt. Veröffentlicht werde er nicht, sagte der Amtsleiter.