Mutterstadt / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Drogenhandelprozess: Gericht von Schuld des Angeklagten überzeugt

Über Chatprotokolle sind die Ermittler den Männern auf die Spur gekommen.
Über Chatprotokolle sind die Ermittler den Männern auf die Spur gekommen.

Diesmal gibt es keine Bewährung – vorerst. Zwei Jahre und zwei Monate soll ein 42 Jahre alter Mutterstadter ins Gefängnis, weil seine Wohnung offenbar eine Drogenküche war. Doch verantwortlich dafür soll ein Bekannter des Mannes gewesen sein, der schon verurteilt wurde. Das letzte Wort ist wohl noch nicht gesprochen.

Erst musste man befürchten, dass sich das Verfahren noch weiter hinzieht. Doch am frühen Montagnachmittag geht alles ganz schnell. Nur ein paar Sekunden braucht der Vorsitzende Richter Uwe Gau, um das Urteil zu verkünden. Zwei Jahre und fünf Monate soll der 42 Jahre alte Mutterstadter ins Gefängnis. Unterm Strich „nur“ zwei Jahre und zwei Monate. Drei Monate erklärt das Gericht für bereits vollstreckt, da das Verfahren „rechtswidrig verzögert“ worden sei.

Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen in Tateinheit mit dem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen – diese Vorwürfe sieht das Gericht als erfüllt. Den Anfang hatte das Verfahren vor rund drei Jahren genommen – am 30. November 2021, wie der Vorsitzende Richter erläutert. An dem Tag sei die Wohnung des Angeklagten durchsucht worden. Dort habe zu dem Zeitpunkt ein Bekannter des Mannes gewohnt, der im Verlauf des Verfahrens als Zeuge gehört worden war. Der Angeklagte wiederum ist von den Beamten vor der Wohnung dieses inzwischen verurteilten Zeugen aufgegriffen worden.

In der Wohnung des Angeklagten in Mutterstadt haben die Beamten 22 Gramm Amphetamin, 40 Gramm Methamphetamin, 40 Gramm einer Mischung aus den beiden Stoffen, 100 Gramm Streckmittel sowie Flüssigkeiten zur Herstellung von Drogen gefunden. Und rund 90 Gramm Kokain, die offenbar in einer Bauchtasche des Zeugen waren. Die Ermittler waren dem Mann offenbar durch umfangreiche „Telekommunikationsüberwachung“ auf die Spur gekommen. Konkret ging es um Encrochat-Nachrichten, die man abgefangen hat.

Angeklagter hat lange Vorstrafenliste

Im Bezug auf das Kokain in der Bauchtasche habe die Kammer bei der Beratung lange mit sich gerungen, meinte Gau. Die Frage sei gewesen, ob sich der Beihilfevorsatz auch auf das Kokain erstrecke. Aber diesen Schritt habe man nicht gehen wollen.

Das ist wohl auch ein Grund, warum das Gericht beim Strafmaß unter der Forderung von Daniel Otto geblieben ist. Dieser hatte nach eigener Aussage in seinem Plädoyer erst zwei Jahre und neun Monate auf dem Zettel, forderte nach dem Geständnis des Angeklagten aber zwei Jahre und acht Monate Haft. „Viel mehr ist das Geständnis nicht wert“, meinte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Es sei am Ende des Prozesses schon sehr spät gekommen. Der Freund des Angeklagten, der inzwischen verurteilte Zeuge, habe bereits zu Beginn seines Prozesses gestanden.

Als einen weiteren Grund, warum es diesmal nicht bei einer Bewährungsstrafe blieb, führte das Gericht die lange Vorstrafenliste des Angeklagten an. Rund 20 Vorstrafen zwischen 1999 und 2021 hatte der Vorsitzende Richter zuvor aufgezählt. Oft ging es um Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber auch einschlägige Drogendelikte sind dabei. Hinzu kommen zwei Bewährungsstrafen, bei denen die Bewährung jeweils verlängert wurde.

Verteidigung will Revision einlegen

Ganz so eindeutig war die Sache für Verteidigerin Katja Kosian nicht. Der Zeuge sei ein „schwerst drogenabhängiger Dealer“ gewesen. „Da hilft nur die Flucht nach vorne.“ Bei ihrem Mandanten sehe das anders aus. „Man kann nicht nachweisen, dass er wusste, was in der Bauchtasche war“, hatte sie in ihrem Plädoyer ausgeführt. Kosian hatte auch das Geständnis des Angeklagten verlesen. Das hatte die Staatsanwaltschaft ebenso bemängelt. Wenn Verteidigererklärungen nichts mehr wert seien, könne man es auch gleich lassen. Kosian hob hervor, dass ihr Mandant mittlerweile drei Jahre straffrei gelebt habe. Er habe eine Freundin. Und er würde im Falle einer Gefängnisstrafe seine Arbeit verlieren, und womöglich auch die Freundin. Ja, er habe in der Vergangenheit Drogenprobleme gehabt. „Aber er war nie Händler.“ Seine Freundin habe einen positiven Einfluss. „Es gibt keinen Grund, ihn in den Strafvollzug zu schicken.“ Das sieht das Gericht offenbar anders.

Wenngleich das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Und Katja Kosian hatte in der Pause zwischen dem Ende der Verhandlung und der Urteilsverkündung im Gespräch mit der RHEINPFALZ schon angekündigt, dass sie im Falle eines Urteils, das eine Haftstrafe nach sich ziehe, beabsichtige, Revision einzulegen.

Ihr Mandant hatte zu Beginn des Prozesstags zunächst Angaben zu seiner Person gemacht – zu seinem beruflichen Werdegang, seinen familiären und finanziellen Verhältnissen. Zu den Tatvorwürfen selbst wollte er da noch keine Angaben machen. Erst nachdem der Vorsitzende Richter die Vorstrafen verlesen hatte, die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Rechtsgespräch keinen Sinn gesehen hatte und nach einer kurzen Unterbrechung, hatte Kosian eine Einlassung ihres Mandanten zu den Vorwürfen gegen ihn vorgebracht.

Ja, er habe seinem Bekannten die Wohnung überlassen. Dieser sei dann tagelang alleine in der Wohnung gewesen. Ihr Mandant habe gewusst, dass der Mann mit Drogen handle, Amphetamine in der Wohnung aufbewahre und herstelle. Über den Inhalt der Bauchtasche habe ihr Mandant keine Kenntnis gehabt. Und seit dessen Festnahme habe er auch keinen Kontakt mehr zu dem Mann gehabt. Rückblickend sei es nicht schlau gewesen, dem Bekannten die Wohnung zu überlassen. „Er sieht es als Fehler an, bereut und bedauert es.“

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