Schifferstadt / Zweibrücken
Bankrott-Prozess: Auftakt mit viel Lesestoff
Fünf Richter, vier Angeklagte, vier Verteidiger, eine Protokollantin und zwei Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft – zum Start des Prozesses vor dem Landgericht Zweibrücken ist volles Haus angesagt. Zumindest in einem Teil des Sitzungssaals eins. Hinter den Hauptakteuren ist dagegen noch reichlich Platz. Ein Zuschauer, ein Pressevertreter – Wirtschaftsstraftaten ziehen eben selten viel Publikum.
Vor allem, wenn die Delikte, um die es geht, schon sehr lange her sind. Wie in diesem Fall. „Wenn Sachen lange zurückliegen, ändert sich einiges“, sagt der Vorsitzende Richter Michael Schubert zur Einleitung. Das trifft auch auf die Angeklagten zu. Sie sind mittlerweile zum Beispiel umgezogen.
Ab 9.45 Uhr wird vorgelesen
Um 9.45 Uhr beginnen die beiden Staatsanwältinnen Henzelmann und Becker mit der Verlesung der Anklageschrift. Die beiden wechseln sich ab, was sinnvoll ist. Es sind viele Delikte, die den Angeklagten, zwei von ihnen sollen Geschäftsführer eines Schifferstadter Handwerksbetriebs gewesen sein, vorgeworfen werden. Bankrott durch nicht ordnungsgemäße Buchführung beziehungsweise durch unrichtige Bilanzstellung, gemeinschaftlicher Betrug, teilweise in besonders schweren Fällen – das alles tragen sie vor. Wobei die Art der Vergehen kaum variiert. Es ist die Masse bei den einzelnen Punkten.
Es geht um einen Schaden von mehr als sieben Millionen Euro, der der damaligen Stadtsparkasse Schifferstadt entstanden ist. Die Sparkasse geriet selbst in finanzielle Schieflage. Sie hatte noch viel mehr wackelige Darlehen vergeben – unterm Strich in Höhe von 89 Millionen Euro. An der Stadt Schifferstadt, als Trägerin der Sparkasse, blieben 30 Millionen Euro an Verbindlichkeiten hängen. Die Sparkasse Vorderpfalz fing das taumelnde Institut per Fusion auf.
Viele Zahlen, noch mehr Daten
Alle 20 bis 25 Minuten wechseln sich die Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft ab. Es werden sehr viele Rechnungsbeträge und Rechnungsdaten vorgelesen. Dazwischen fallen aber auch Formulierungen wie „die Übersicht über den Vermögensstand wurde erschwert“, „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ und „Betrug“.
Die Angeklagten nehmen das Verlesen der Anklageschrift mit teils stoischen Mienen hin. Man begibt sich auf die Suche nach einer bequemeren Sitzposition, was durch das in die Jahre gekommene Mobiliar erschwert wird. Brillen werden ab- und wieder aufgesetzt. Von Zeit zu Zeit wird eine Bemerkung mit dem Anwalt ausgetauscht. Von der Rückwand des Saals, hinter den Richtern, blickt Justitia als Wandgemälde auf das ganze Szenario herab. Ihr Gesichtsausdruck lässt jedoch nicht erahnen, in welche Richtung sich ihre Waage am Ende des Verfahrens neigen wird. An der Decke kommen bei einer Neonröhre nur noch vereinzelt Lichtblitze.
Aktenberge und komplexes Verfahren
Rund 20 Verhandlungstage sind angesetzt. Nötig machen das der Umfang der Aktenberge sowie die Komplexität des Verfahrens. Das sollte schon vor einigen Jahren über die Bühne gehen. Doch damals sah das Landgericht Kaiserslautern die Sache als verjährt an. Der Bundesgerichtshof war im November 2016 anderer Meinung und verwies das Verfahren an das Landgericht Zweibrücken zur Verhandlung. Ein Ende des Verhandlungsmarathons ist für Ende Juli angesetzt.
In den Ausführungen der beiden Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft geht es derweil um geplatzte Schecks, Rückstände bei Sozialversicherungsträgern, verbuchte Vorgänge, die gar nicht stattgefunden haben sollen, und Fehlbeträge in Millionenhöhe. Auf den Tischen der Verteidiger wird fleißig umgeblättert.
Neonröhre gibt Geist auf
Um 11.39 Uhr, also nach fast zwei Stunden, ist die Verlesung der Anklageschrift beendet. Die Neonröhre an der Decke des Saals hat mittlerweile den Geist aufgegeben. Sie wird kein Licht mehr in das Dunkel dieses Verfahrens bringen. Die Leseleistung der beiden Staatsanwältinnen nötigt dem Vorsitzenden einen ehrlichen und ernst gemeinten Dank in deren Richtung ab, bevor er aus dem Protokoll eines Erörterungstermins vorliest. Dieser hat allerdings schon am 30. Januar 2018 stattgefunden. Und schon damals, so liest es der Richter vor, war das Verfahren als „uralt“ bezeichnet worden.
Leichter wird es jetzt, gut fünf Jahre später, nicht. Die Zeugen sind nicht jünger geworden, zwei sind sogar mittlerweile schon verstorben, wie der Richter Michael Schubert erläutert. Der zeitliche Abstand zu den Vorgängen wird mit jedem Tag größer. Das ist auch eine Schwierigkeit, die der Schifferstadter Anwalt Christoph Werner sieht. Er vertritt einen der Angeklagten. Aus seiner Sicht war der Auftakt des Prozesses unspektakulär. Am meisten Arbeit komme für ihn wohl bei der Vorbereitung der Befragung der Zeugen zu. „Man vergisst über die Jahre eben viele Details.“