Kommentar
Zweifel sind erlaubt

Wissen Sie noch, was Sie vor etwa 20 Jahren im Büro gemacht haben? Wenn ja, dann Hut ab. Sie sind mit einem herausragenden Gedächtnis gesegnet. Wenn nicht, dann ist das in der Regel wohl auch nicht schlimm. Nur sehr selten wird einem abverlangt, sich einen Vorgang, der zwei Jahrzehnte zurückliegt, ins Gedächtnis zu rufen.
Doch genau das wird von den Zeugen und Angeklagten vor dem Zweibrücker Landgericht an den nächsten Verhandlungstagen des Bankrott-Prozesses erwartet. Wie zuverlässig und akkurat dann diese Aussagen vor Gericht sind? Das muss am Ende die Kammer entscheiden. Zweifel sind aber auf jeden Fall erlaubt.
