Schifferstadt / Zweibrücken
Sparkassenpleite: Angeklagte warten seit Jahren auf Prozess
Es ist ein grauer Novembertag des Jahres 2009, als Wirtschaftsermittler in der Mannheimer Bilfinger-Zentrale aufmarschieren. Dort präsentieren sie einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern, doch eigentlich geht es ihnen gar nicht um den Großkonzern. Unter Verdacht stehen stattdessen Leute aus einem Handwerksbetrieb in Schifferstadt (Rhein-Pfalz-Kreis). Staatsanwälte sagen: Obwohl der Laden der Beschuldigten schon Ende 2001 überschuldet war, liehen sie sich immer weiter Geld – bis sie drei Jahre später doch noch Insolvenz anmeldeten.
Die Stadt muss geradestehen
Ihr Kreditgeber, die Schifferstadter Stadtsparkasse, blieb daraufhin auf einem Schaden von sieben Millionen Euro sitzen. Und sie kam selbst in die Klemme. Denn sie hatte noch mehr Wackel-Darlehen vergeben, insgesamt summierten sie sich auf 89 Millionen Euro. Das jedenfalls besagte eine Auflistung der Ludwigshafener Sparkasse, die das taumelnde Institut schließlich mit einer Fusion auffing. Doch für die geplatzten Kredite musste die 20.000-Einwohner-Stadt Schifferstadt als bisheriger Träger geradestehen, mehr als 30 Millionen Euro hat sie das unterm Strich gekostet.
Das Finanz-Debakel hatte aber auch strafrechtliche Konsequenzen: Das Ludwigshafener Amtsgericht verurteilte Ex-Sparkassen-Bosse im August 2012 wegen Untreue. Begründung: Sie haben nicht genau genug hingeschaut, als sie Kredite bewilligten. Und ein paar Wochen später setzte ein Staatsanwalt in Kaiserslautern seine Unterschrift unter eine neue Anklage. Diesmal geht es um die Chefs des Schifferstadter Handwerksbetriebs und ihre Helfer, insgesamt vier Leute. Denn die Ermittler meinen: Dieses Quartett hat die Stadtsparkasse regelrecht betrogen.
Gefälschte Bilfinger-Rechnungen
So soll die Truppe zum Beispiel Rechnungen ihres Geschäftspartners Bilfinger gefälscht haben, um sie dem Kreditinstitut als Beleg für angebliche Außenstände zu präsentieren. Und so zu verschleiern, dass ihr Betrieb eigentlich schon längst pleite war. Christoph Werner, der Verteidiger eines der Angeklagten, sagt jedoch: Im Prozess muss erst einmal geklärt werden, welche der vier Personen für was verantwortlich war. Und welche Rolle die Sparkassen-Leute dabei spielten. Der Schifferstadter Jurist beteuert: „Mein Mandant wurde damals unter Druck gesetzt.“
Wie es tatsächlich war, sollte ein Gericht im Westen der Pfalz herausfinden. Denn Wirtschafts-Strafprozesse sind oft kompliziert, und in Kaiserslautern gibt es für solche Verfahren Richter mit Spezialwissen. Die allerdings wollten den Prozess abblasen, noch ehe er begonnen hatte: Die Sache ist verjährt, schrieben sie 2013 in einem 35-Seiten-Beschluss, der sich für die Ankläger ziemlich unerfreulich lesen musste. Schließlich hatten sie sich auf der sicheren Seite geglaubt. Denn im Gesetz steht zwar, dass sie sich nicht ewig Zeit lassen dürfen. Aber es gibt Schritte, mit denen sie die Uhr quasi anhalten.
Richter zweimal korrigiert
Zu ihnen gehören Hausdurchsuchungen – wie jene im Jahr 2009 bei Bilfinger. Doch diese Aktion war verfassungswidrig, entgegneten vier Jahre später die Kaiserslauterer Richter. Denn die Ermittler seien in der Mannheimer Konzernzentrale mit einem Dokument aufmarschiert, das zu vage formuliert war. Was die Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen wollte: Sie zog protestierend vors Oberlandesgericht in Zweibrücken, und das gab ihr recht: Der Durchsuchungsbeschluss war demnach zwar reichlich knapp gehalten, hat die Mindestanforderungen aber „noch erfüllt“.
Also mussten die Kaiserslauterer Richter den Prozess doch noch eröffnen. Aber sie beharrten auf ihrem Standpunkt: Dass die Sache bereits verjährt sei und daher für die Angeklagten ohne Folgen bleibe, schrieben sie nun eben in ihr Urteil. Und prompt mussten sie sich ein weiteres Mal korrigieren lassen. Denn ihre Entscheidung landete zur Nachkontrolle beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Und der bescheinigte den Pfälzer Kollegen im November 2016: Sie haben ein Fehlurteil gefällt, der Prozess muss erneut geführt werden. Was normalerweise mit neuen Richtern, aber am gleichen Gericht erledigt wird.
Warten auf den Neustart
Im Schifferstadt-Fall hingegen befahl der Bundesgerichtshof lieber einen Neustart mit noch mehr Abstand zu den bislang zuständigen Juristen, er hat angeordnet: Das Landgericht in Zweibrücken soll übernehmen. Dass es dort keine Fach-Abteilung für so komplizierte Verfahren gibt, hat die Kontroll-Instanz in Karlsruhe dabei nicht weiter gestört. Sie hat einfach verfügt: Dann muss eben eine gewöhnliche Richter-Crew „als Wirtschaftsstrafkammer“ ran. Die allerdings schiebt den Prozess-Beginn nun auch schon seit mittlerweile mehr als drei Jahren vor sich her.
Ein Justizsprecher erläutert: Es dauert so lange, weil das Verfahren so umfangreich wird. Und weil jene Fälle Vorrang haben, in denen Angeklagte im Gefängnis auf ihr Urteil warten. Doch immerhin haben die Zweibrücker inzwischen eine vage Idee, wann sie anfangen wollen: „Zurzeit ist eine Terminierung in der zweiten Jahreshälfte beabsichtigt.“
Warum den Angeklagten höchstens noch eine Strafe mit Rabatt droht, steht im Kommentar.