Rheinpfalz Prozess um Sparkassen-Pleite geplatzt

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Schifferstadt

. Es ist ein grauer Novembertag des Jahres 2009, als Ermittler in der Mannheimer Bilfinger & Berger-Zentrale aufmarschieren. In der Tasche haben sie einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern: Sie wollen Unterlagen beschlagnahmen. Dabei haben sie den global aktiven Bau- und Dienstleistungskonzern gar nicht im Visier. Unter Verdacht stehen stattdessen Leute aus einem Schifferstadter Handwerksbetrieb. Deren Laden soll schon Ende 2001 überschuldet gewesen sein. Trotzdem, so werfen es ihnen die Staatsanwälte vor, haben sie sich wieder und wieder neues Geld bei ihrer Stadtsparkasse geliehen. Als sie 2004 schließlich doch Insolvenz anmelden, bleibt ihr Kreditgeber auf einem Schaden von sieben Millionen Euro sitzen – und kommt selbst in die Klemme. Denn die Sparkasse hat noch viel mehr wackelige Darlehen vergeben. Insgesamt summieren sie sich auf 89 Millionen Euro. Das besagt eine Auflistung der Ludwigshafener Sparkasse Vorderpfalz, die das taumelnde Institut schließlich mit einer Fusion auffängt. Doch für die geplatzten Kredite muss die Stadt Schifferstadt als bisheriger Träger des Pleite-Instituts geradestehen, mehr als 30 Millionen Euro wird das den 20.000-Einwohner-Ort kosten. Für andere Beteiligte hat das Debakel strafrechtliche Konsequenzen. Das Ludwigshafener Amtsgericht verurteilt Ex-Sparkassen-Bosse im August 2012 wegen Untreue. Begründung: Sie haben nicht genau genug hingeschaut, als sie Kredite bewilligten. Ein paar Wochen später setzt ein Staatsanwalt in Kaiserslautern seine Unterschrift unter eine neue Anklageschrift. Diesmal geht es um Empfänger von Krediten: die Chefs des Schifferstadter Handwerksbetriebs und ihre Helfer, insgesamt vier Leute. Den Ermittlern zufolge haben sie nicht nur viel zu spät Insolvenz angemeldet, sondern auch ihre Bücher nicht anständig geführt und die Sparkasse getäuscht – zum Beispiel, indem sie auf den Namen ihres echten Geschäftspartners Bilfinger & Berger falsche Rechnungen ausstellten und sie als Beleg für angebliche Außenstände präsentierten. Ob das alles tatsächlich so lief, sollte eigentlich das Landgericht in Kaiserslautern herausfinden. Doch die Richter dort wollten den Prozess schon abblasen, ehe er überhaupt begonnen hatte. Die Sache sei verjährt, sagten sie bereits 2013. Die Staatsanwaltschaft allerdings wollte sich damit nicht abfinden und bekam Schützenhilfe vom Oberlandesgericht in Zweibrücken: Es verdonnerte die Kaiserslauterer Kollegen dazu, den Prozess doch noch zu eröffnen. Das haben sie inzwischen auch getan. Und schließlich in einem 32-Seiten-Urteil bekräftigt: Das Verfahren wird eingestellt, die Prozesskosten zahlt die Staatskasse. Deutlich teuer dürften ohnehin die mehr als zehn Jahre währenden Ermittlungen gewesen sein. Wie viel Geld sie verschlungen haben, kann die Kaiserslauterer Staatsanwaltschaft gar nicht beziffern: „Kostenansätze werden nur in gesetzlich bestimmten prozessualen Situationen ausgerechnet, und auch dann nur bezüglich einzelner Kostenposten.“ Für die Ankläger hat sich der Fall ohnehin noch nicht erledigt. Sie halten die Entscheidung des Landgerichts für ein Fehlurteil. Zwar steht im Gesetz, dass sich die Staatsanwaltschaft für ihre Ermittlungen nicht ewig Zeit lassen darf. Aber es gibt bestimmte Schritte, mit denen sie die Uhr quasi anhalten kann. Dazu gehören Hausdurchsuchungen – wie jene, zu der die Ermittler im November 2009 bei Bilfinger & Berger in Mannheim aufmarschierten. Die Kaiserslauterer Richter allerdings finden: Diese Aktion war verfassungswidrig. Ihrer Meinung nach war der in Mannheim präsentierte Durchsuchungsbeschluss zu ungenau. Denn es reicht nicht, wenn in so einem Papier ein paar Paragrafen zitiert werden. Dort muss auch stehen, was Verdächtige konkret getan haben sollen. Betroffene sollen schließlich wissen, warum die Staatsgewalt in ihre Räume eindringt. Nur so können sie sich wehren, wenn Polizisten übers Ziel hinausschießen und – beispielsweise – auf der Suche nach einem gestohlenen Auto nicht nur in die Garage schauen, sondern auch die Wäschekommode durchwühlen. Die Staatsanwälte räumen zwar ein, dass der zweiseitige Durchsuchungsbeschluss damals knapp formuliert war. Doch sie finden, dass es dafür gute Gründe gab: den „Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten“. Schließlich klingelten sie nicht bei den Verdächtigen selbst, sondern bei deren Geschäftspartnern. Und die sollten über die Vorwürfe gegen die Schifferstadter Handwerker nur so viel erfahren wie unbedingt nötig. Deshalb hat jetzt ein Kaiserslauterer Staatsanwalt noch einmal eine Unterschrift unter einen Papierstapel gesetzt. Der geht mitsamt den Akten demnächst an den Generalbundesanwalt, auf dass Deutschlands oberster Ankläger ihn an den Bundesgerichtshof weiterleite. Als oberste Instanz soll der dann beurteilen, ob die Ermittler nicht doch einen ordentlich abgefassten Durchsuchungsbeschluss dabeihatten, als sie an einem grauen Novembertag des Jahres 2009 in der Mannheimer Bilfinger & Berger-Zentrale aufmarschieren.

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