Pirmasens Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach Brandstiftung in Pirmasenser Obdachlosenwohnheim

Zweimal in zwei Tagen brannte es im Obdachlosenheim im März.
Zweimal in zwei Tagen brannte es im Obdachlosenheim im März.

In Folge der beiden Brandstiftungen im damaligen Obdachlosenheim im Finkengarten hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken jetzt Anklage zum Schöffengericht Pirmasens erhoben. Wie die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt informiert, wird einem zur Tatzeit 33-Jährigen vorgeworfen, die beiden Brände am 19. und 21. März vorsätzlich gelegt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann in beiden Fällen eine glimmende Zigarette auf eine Matratze gelegt haben. Der 33-Jährige habe die Tat gegenüber den Ermittlern auch eingeräumt, sagt die Leitende Oberstaatsanwältin Weingardt. Beim ersten Feuer erlitt den Angaben zufolge ein sich im Gebäude aufhaltender Mann eine Rauchgasintoxikation und musste zwei Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden. Insgesamt entstand laut Staatsanwaltschaft durch die beiden Brände ein Schaden von etwa 50.000 Euro. Sollte das Gericht das Verfahren gegen den mutmaßlichen Brandstifter eröffnen, droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Die beiden Taten haben Auswirkungen, die bis heute andauern. Durch die Brände wurde das Obdachlosenheim nämlich unbewohnbar. Die Stadt hat es daraufhin geschlossen und will es auch nicht wieder eröffnen. Wohnsitzlose sollen nun dezentral im Stadtgebiet untergebracht werden. Besitzer der Gebäude im Finkengarten ist die Bauhilfe. Die überlegt, ob sie die Häuser verkauft. Allerdings ist ein Teil der Wohnanlage noch bewohnt.

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