Karlsruhe / Berlin Verfassungsrichter entscheiden über Corona-Notbremse − Bund und Länder beraten

Waren Maßnahmen wie nächtliche Ausgangssperren verhältnismäßig? Dazu äußert sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht.
Waren Maßnahmen wie nächtliche Ausgangssperren verhältnismäßig? Dazu äußert sich am Dienstag das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag (9.30 Uhr) seine ersten grundsätzlichen Entscheidungen zu den Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie. Angesichts akuter Sorgen vor überlasteten Kliniken und der neuen Omikron-Variante erhofft sich die Politik davon konkrete Vorgaben zu ihrem Handlungsspielraum. Um 13.00 Uhr wollen die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder telefonisch über mögliche Konsequenzen beraten. Im Anschluss will die rheinland-pfälzische Landesregierung über schärfere Corona-Regeln informieren

Mehr zum Thema

Bald auch in Rheinland-Pfalz gültig: Nur noch 2G+ für Innenräume?
Rheinland-Pfalz

Landesregierung will Corona-Regeln erneut verschärfen

Lockdown als Ultima Ratio

Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans forderte «bundesweit einheitliche, notbremsende Maßnahmen». «Das kann natürlich als Ultima Ratio, als letzter Schritt, auch ein Lockdown sein», sagte der CDU-Politiker beim TV-Sender Bild Live. «Es braucht für Ganz-Hoch-Inzidenzgebiete die Möglichkeit, zuzuschließen.»

Auch aus den Reihen der Ampel kommen Rufe nach einem stärkeren Herunterfahren des öffentlichen Lebens. «Wir brauchen einen einheitlichen Teil-Lockdown in vielen Regionen des Landes, um die vierte Welle zu brechen», sagte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen der Deutschen Presse-Agentur. Dies bedeute keine allgemeinen, sondern gezielte Schließungen dort, wo die Lage außer Kontrolle sei. «Schulen und Kitas sollten mit Masken und täglichen Tests aber möglichst offen bleiben.» Für Ungeimpfte sollte es Kontaktbeschränkungen im Privaten wie im ersten Lockdown geben. Er forderte auch Schließungen von Gastronomie, Bars, Diskotheken sowie das Untersagen größerer Veranstaltungen.

x