Speyer / Altdorf Streit um Trinknahrung: Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde ab
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde einer jungen Frau aus Altdorf (Kreis Südliche Weinstraße) abgelehnt. Die Frau, die sich aufgrund einer Essstörung nur von Trinknahrung ernährt, wollte erreichen, dass die Krankenkasse die monatlichen Kosten für die Nahrung in Höhe von 482,44 Euro übernimmt. Die Krankenkasse hatte das abgelehnt und ihre Entscheidung unter anderem damit begründet, dass die Frau nur ein Privatrezept vorgelegt hatte. Die 32-Jährige reichte darauf hin Eilanträge auf Kostenübernahme beim Sozialgericht in Speyer und beim Landessozialgericht in Mainz ein. Beide Gerichte lehnten den Antrag ab. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun. Die junge Frau, die sich in Lebensgefahr wähnt, kündigte an, vor das Europäische Gericht für Menschenrechte in Straßburg ziehen zu wollen.