Speyer / Altdorf
Streit um Trinknahrung: Bundesverfassungsgericht hat Zweifel
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hält die Verfassungsbeschwerde einer jungen Frau aus Altdorf (Kreis Südliche Weinstraße) für unzulässig. Scarlet Mc Rae hat eine Essstörung, ernährt sich nur von Trinknahrung und wollte erreichen, dass die Krankenkasse die monatlichen Kosten in Höhe von 482,44 Euro übernimmt. Die Krankenkasse lehnte das ab. Sie berief sich unter anderem darauf, dass Mc Rae nur ein Privatrezept vorgelegt hatte.
Ein Allgemeinmediziner mit Privatpraxis für ganzheitliche Medizin hatte ihr attestiert, dass mit einem unmittelbaren Zusammenbruch ihrer Vitalfunktionen zu rechnen sei.
Das Sozialgericht in Speyer und das Landessozialgericht in Mainz lehnten entsprechende Eiläntrage der 32-Jährigen auf Kostenübernahme ab. Mc Rae wandte sich vergangene Woche ans Bundesverfassungsgericht, legte Verfassungsbeschwerde ein und berief sich dabei auf das Grundgesetz und unter anderem auf das darin festgeschriebene Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein Allgemeinmediziner mit Privatpraxis für ganzheitliche Medizin hatte ihr attestiert, dass mit einem unmittelbaren Zusammenbruch ihrer Vitalfunktionen zu rechnen sei. Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, dass Mc Raes Beschwerde nicht ausreichend begründet sei, Unterlagen fehlten und die Verfassungsbeschwerde unzulässig zu sein scheine.

