Zweibrücken / Grünstadt
Outlet-Sonntage: Urteil hätte nur für ein Geschäft Auswirkungen
Wann das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) erneut zu den Sonntagsöffnungszeiten im Outlet tagt, lässt sich derzeit nicht abschätzen. In dem Rechtsstreit geht es um eine Sondergenehmigung vom Land, wonach das Outlet – anders als viele andere Geschäfte – in den Schulferien sonntags öffnen darf. Das OLG hatte das für rechtens erklärt, doch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beanstandete das Urteil und verwies es ans OLG zurück.
Laut Gerichtssprecherin Tanja Rippberger wartet das OLG nun auf das vollständige Urteil und darauf, dass die Akten zu dem Verfahren wieder zurück nach Zweibrücken kommen. Wobei zumindest die Akten des OLG zu diesem Fall mittlerweile sowieso elektronisch vorliegen, wie der IT-Referent und stellvertretende Pressesprecher Timo Schöpfer sagte.
Das OLG wartet aufs Urteil des BGH
OLG-Präsident Bernhard Thurn wollte nicht abschätzen, wann das OLG erneut verhandelt. Das komme auch darauf an, was in dem Urteil steht, ob etwa eine neue Beweisaufnahme erforderlich sei oder ein Gutachten in Auftrag gegeben werden muss. „Ich bin mir aber sicher, dass der Senat um die Dringlichkeit weiß“, sagte Thurn in einem Pressegespräch am Donnerstag. Es werde auf jeden Fall ein neuer Gerichtstermin angesetzt und nicht nur anhand der Aktenlage aus der OLG-Verhandlung im Sommer 2022 entschieden.
Zwar wird sich dieselbe Kammer wie vor einem Jahr mit dem Thema befassen, aber in neuer Besetzung: Der Vorsitzende Richter des 4. Zivilsenats, Ulf Petry, ging diese Woche in Ruhestand. Der damals stellvertretende Vorsitzende Bernd Christoffel hat mittlerweile den Vorsitz des 2. Familiensenats. Alexander Schwarz hatte bereits 2022 mitentschieden, er wird dies nun in einer neuen Position tun: als neuer Vorsitzender und Nachfolger von Ulf Petry.
Grünstadter Modehändler klagt gegen das Outlet
In dem Rechtsstreit klagt der Grünstadter Modehändler Steffen Jost gegen das Unternehmen Betty Barclay, das einen Laden im Outlet hat. Das OLG war der Meinung, dass Betty Barclay sonntags zu Recht öffnet, weil das Land dies durch eine Verordnung aus dem Jahr 2007 erlaubt. Die stammt jedoch aus der Zeit, als in Zweibrücken noch Urlaubsflieger abhoben. Ob die Verordnung nach dem Aus für den Zweibrücker Flughafen überhaupt noch rechtens ist, hatte das OLG nicht geprüft. Der BGH fand jedoch, die Frage hätte es ins Auge fassen müssen.
Thurn sagt zum Zweibrücker Urteil: „Ich fand die Entscheidung überzeugend. Ich finde sie weiterhin gut, vertretbar und zutreffend.“ Wenn der BGH ein Urteil aufhebt und zurückverweist, sehe man das sportlich. In diesem Fall habe das OLG selbst die Revision zugelassen, was bereits darauf hindeute: Den Zweibrücker Richtern war bewusst, dass es hier unterschiedliche Auffassungen geben kann.
Die Kammer kann in der neuen Verhandlung durchaus zum gleichen Urteil kommen. Tut sie das nicht und entscheidet gegen das Outlet, würde das Urteil zunächst nur für den konkreten Fall gelten. Das könnte dazu führen, dass Betty Barclay sonntags nicht mehr öffnen darf, alle anderen Läden aber schon. Allerdings hat der Rechtsstreit dafür gesorgt, dass die Sonderregelung fürs Outlet mittlerweile auch auf Landesebene diskutiert wird. Würde das Land die Verordnung selbst kippen, beträfe das alle Läden.