Zweibrücken
Urteil zu Outlet-Sonntagsöffnungen fällt nun doch in Zweibrücken
Der Grünstadter Modehändler Steffen Jost hatte stellvertretend für die Outlet-Läden die Betty-Barclay-Gruppe wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt. Das Landgericht wies die Klage ab, das Oberlandesgericht (OLG) die darauf folgende Berufung des Klägers. Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm sich der Sache an und hob am Donnerstag das OLG-Urteil vom August 2022 auf. Das OLG muss nun neu verhandeln.
Das OLG hatte nicht auf unlauteren Wettbewerb erkannt, weil die Sonderregelung mit rund 15 verkaufsoffenen Sonntagen ja von der Landesregierung selbst als zuständiger rechtlicher Behörde stamme. Dass es seit 2014 keinen Linienflugverkehr mehr gibt auf dem Zweibrücker Flugplatz, spiele keine Rolle, so lange das Land weiterhin an der Regelung festhalte. Der Linienflugverkehr war 2007 als maßgebliche Voraussetzung dafür angeführt worden, dass das Outlet auch an Sonntagen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien öffnen darf. So könnten sich Flugpassagiere auch sonntags mit Reisebedarf eindecken, hatte es geheißen.
Der BGH folgte dem OLG nicht. In Karlsruhe wurde festgestellt, dass es bei der Zulassung der verkaufsoffenen Sonntage sehr wohl ausschlaggebend sein könne, dass der kommerzielle Flugbetrieb in Zweibrücken eingestellt wurde. Wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern, so der BGH, müssten auch darauf basierende Verordnungen auf den Prüfstand, denn sie könnten rechtswidrig sein. Im konkreten Fall hat das OLG nun zu prüfen, ob der verfassungsrechtlich hoch angesetzte Sonn- und Feiertagsschutz nicht vorgeht und die regionale Wirtschaftsförderung Grund genug ist, diese Ruhe einzuschränken.
OLG hat noch keinen neuen Termin
Einen Termin für die neue Verhandlung konnte das OLG am Donnerstag noch nicht nennen. Ob sie in diesem Jahr noch stattfinden kann, hänge von verschiedenen Faktoren ab, etwa davon, welche weiteren Maßnahmen der Senat nun veranlassen müsse, wie eine Sprecherin auf Anfrage sagte.
Steffen Jost, dem die vielen verkaufsoffenen Sonntage im Zweibrücker Outlet stellvertretend für andere Händler ein Dorn im Auge sind, war am Donnerstag für eine Stellungnahme zu dem BGH-Urteil nicht zu erreichen. Der Handelsverband Rheinland-Pfalz begrüßte das Urteil. Es sei ein Etappensieg, sagte Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Verbands.
Josts Anwälte hatten im Juli vergangenen Jahres erklärt, dass, sollte die Verordnung des Landes rechtswidrig sein, die rasch festgestellt werden müsse. Denn so lange kein Urteil vorliege, könne das Outlet weitermachen mit seinen 16 verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr.
Auch vom Outlet-Management war am Donnerstag keine Stellungnahme zu bekommen. Während der Sommerferien ist das Outlet jeden Sonntag von 13 bis 18 Uhr geöffnet.
Freie Wähler uneins
Unterstützt wird das gerichtliche Vorgehen Josts von der Landtagsfraktion der Freien Wähler. Es gebe keine Gründe mehr dafür, dass das Zweibrücker Outlet deutlich mehr verkaufsoffene Sonntage anbieten darf als die sonst üblichen vier. Der Kreisverband Südwestpfalz der Freien Wähler distanziert sich in dieser Sache allerdings von der Landtagsfraktion.