Zweibrücken BGH entscheidet über Einkaufssonntage im Outletcenter

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Der Grünstadter Modehändler Steffen Jost kämpft weiter gegen die Sonderregelung, nach der das Zweibrücker Fashion Outlet an Feriensonntagen öffnen darf – und damit öfter als andere Geschäfte. Vor dem Landgericht und vorm Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat Jost nicht Recht bekommen, nun zieht er vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dass diese Revision überhaupt möglich ist, mache ihm Hoffnung, sagte er. Zudem wird die Sonderregelung ein Fall für die Politik: Die Freien Wähler möchten, dass sich der Landesrechtsausschuss im September damit befasst. Sie erwägen, den Verfassungsgerichtshof in Koblenz anzurufen. Die Sonderöffnungszeiten gehen auf eine Verordnung aus dem Jahr 2007 zurück, als in Zweibrücken noch Ferienflieger abhoben. Seit 2014 ist das nicht mehr der Fall. Das OLG hatte aber angedeutet, dass möglicherweise schon 2007 die Begründung nicht für die Ausnahme ausgereicht hat. Zum ausführlichen Artikel geht es hier.

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