Vorderpfalz
Wohnungsnot: Was Städte gegen Leerstand und Missbrauch tun
Um dem zunehmenden Problem von Monteurswohnungen einen Riegel vorzuschieben, braucht es eine Satzung, die solche Zweckentfremdungen untersagt. Davon ist die SPD in Frankenthal nach wie vor überzeugt – und hat deshalb nachgehakt, warum auch zweieinhalb Jahre nach einem Stadtratsbeschluss im Mai 2021 immer noch kein Entwurf vorliege. Als Hauptknackpunkt nennt Oberbürgermeister Martin Hebich (CDU), dass für einen solchen weitreichenden Eingriff in Privateigentum der Mangel an Wohnraum eindeutig belegt werden müsse. „Es reicht nicht einfach zu sagen, wir empfinden hier eine Wohnungsnot“, so Hebich im Juli im Stadtrat. Er verweist auf die komplizierte Rechtslage und Urteile aus verschiedenen Bundesländern.
So hatte unter anderem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Juni 2022 gefordert, dass vor Erlass einer solchen Satzung der aktuelle Wohnungsbestand, die Leerstandsquote, die Anzahl der Wohnungssuchenden, geplante Neubauten und das Immobilienangebot in der Region dokumentiert werden müssten. Die Verwaltung sei aktuell nicht in der Lage, diese geforderten Informationen zusammenzustellen, so Hebich. Hilfreich könnte sein, dass Frankenthal – wie bereits Ludwigshafen, Speyer und Landau, wo jüngst über eine Leerstandsteuer diskutiert wurde, – seit Anfang September mit in die Liste der rheinland-pfälzischen Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt aufgenommen wurde.
Keine klassischen Monteurswohnungen
Hebich hatte zudem wiederholt darauf hingewiesen, dass zahlreiche Problemimmobilien, sogenannte Monteursunterkünfte, von einem Zweckentfremdungsverbot gar nicht erfasst würden, da diese Wohnungen in Frankenthal zwar von vielen Menschen, aber häufig nicht wechselnd, sondern über längere Zeiträume genutzt würden. Damit würden sie als „normale Wohngemeinschaft“ gewertet. „Die Verwaltung hätte keine Möglichkeit, dort tätig zu werden.“
Seit gut einem Jahr gilt in Speyer ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Strafen von bis zu 50.000 Euro drohen Eigentümern, die „vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung“ Räume, in die ein Mieter einziehen könnte, dem Markt vorenthalten. Geahndet wird gemäß der Satzung unter anderem die überwiegend gewerbliche Nutzung einer Wohnung, ein länger als sechs Monate andauernder Leerstand und eine Vermietung als Ferienwohnung für mehr als zwölf Wochen im Jahr.
„Dem Wohnraummangel kann nicht mehr anderweitig ausreichend begegnet werden.“ So hatte die Stadtverwaltung Speyer den Vorstoß im Juli 2022 begründet. Doch der Erfolg scheint bislang überschaubar. Im Februar hatte der Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung und Bauwesen, Robin Nolasco, im Rat von einer „präventiven Wirkung“ gesprochen. Bei der Bauaufsicht seien keine Hinweise aus der Bevölkerung zu Zweckentfremdung oder Leerständen eingegangen. Für das laufende Jahr wurden damals Kontrollen von ungenehmigten Ferienwohnungen und offensichtlichen Leerständen angekündigt.
Ludwigshafen: 110 Fälle abgeschlossen
In diesem Punkt ist man in Ludwigshafen weiter, wo eine Zweckentfremdungssatzung ebenfalls im Gespräch war und verworfen wurde. Stattdessen wurde nach massiven Anwohnerprotesten im Oktober 2021 bei der Bauaufsicht eine „Task Force für problematische Nutzung von Immobilien“ – gemeint sind damit in erster Linie Monteursunterkünfte und illegale Prostitution – mit 2,5 Stellen eingerichtet. Zusätzlich ist beim Bereich Öffentliche Ordnung eine halbe Stelle angegliedert.
Die Bilanz der Truppe nach zwei Jahren lässt sich sehen: Die Untersuchung 110 zweckentfremdet genutzter Objekte sei inzwischen abgeschlossen. Sie könnten langfristig wieder legal genutzt werden, teilt ein Stadtsprecher auf Anfrage mit. Weitere 149 gemeldete Fälle seien aktuell in Arbeit, regelmäßig kämen neue Hinweise dazu. Obwohl jeder Fall einen hohen, insbesondere verwaltungsrechtlichen, Arbeitsaufwand bedeute, sei die Anzahl der Objekte, die unter anderem wieder legal bewohnt werden können, tendenziell steigend.
Kontrolliert wird in Ludwigshafen unangekündigt. Die Task Force kann dabei auf Grundlage der Landesbauordnung und des Ordnungswidrigkeitengesetzes die Nutzung mit sofortiger Wirkung und unter Androhung von Zwangsmitteln sowie Bußgeldern untersagen. Eine Zweckentfremdungssatzung sei deshalb für die Stadt Ludwigshafen derzeit nicht notwendig, die vorhandenen baurechtlichen Vorschriften reichten aus. „Die Arbeit der Task Force hat sich aus Sicht der Stadtverwaltung bewährt“, so das Fazit.
