Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Bundesweit einmalige Steuer: Widerstand im Stadtrat

Ein Leerstand in der Martin-Luther-Straße in Landau, einer von vielen.
Ein Leerstand in der Martin-Luther-Straße in Landau, einer von vielen.

Wohnungsnot ist in aller Munde. Landau hat gar vom Land eine angespannte Wohnungslage anerkannt bekommen. Mit einer Leerstandssteuer wollten die Grünen Abhilfe schaffen – als erste Stadt im Bund. Die Diskussion im Stadtrat am Dienstagabend aber verlief ganz anders.

Interviewanfragen von überregionalen Sendern an Kommunalpolitiker der Grünen und Wünsche nach Videodrehs mit dem viel beschäftigten Oberbürgermeister Dominik Geißler – die mögliche Einführung der ersten Leerstandssteuer in Deutschland hat für Interesse weit über Landau hinaus gesorgt. Das Ergebnis der Beratungen im Stadtrat ist dagegen unspektakulär: Die Entscheidung wurde in den Bauausschuss vertagt.

Das große Interesse kommt nicht von ungefähr, der Mangel an Wohnungen betrifft viele Kommunen. In Landau fehlen so viele Wohnungen, dass sie nicht nur in Neubauten geschaffen werden könnten. Deshalb haben die Grünen schon vor zwei Jahren einen Leerstandsmelder gestartet und hatten innerhalb kurzer Zeit 400 Leerstände auf dem Zettel. Schnell richtete sich das Augenmerk auf Bestandsgebäude, in denen Wohnungen nicht genutzt werden.

Zwei Vorschläge auf dem Tisch

Dass mehr Raum akquiriert werden muss, darüber sind sich alle Fraktionen im Rat einig. Nur über das „Wie“ wird gestritten. In Landau lagen am Dienstag zwei Vorschläge auf dem Tisch: Die Leerstandssteuer auf Antrag der Grünen und eine Satzung zum Verbot von Zweckentfremdung auf Antrag der CDU. Beide Instrumente verfolgen das gleiche Ziel.

Er sei mit vielen Vermietern im Gespräch, sagte Oberbürgermeister Dominik Geißler (CDU), „aber die richtig fetten Brocken kriegt man nicht bewegt“. Ihm sei eine Leerstandssteuer sehr sympathisch, sie berge allerdings Unwägbarkeiten. Die Zwecksentfremdungsverbotssatzung gebe der Stadt die Möglichkeit, in die Häuser zu schauen und Erhebungen zu machen. Bei der Steuer dagegen stelle sich die Frage, ob alle Fälle erfasst würden. „Dazu gibt es keine genaue Rechtssprechung.“

Erfolg in Kanada

In anderen Ländern werden allerdings damit gute Erfahrungen gemacht, wie im Rat mehrfach erwähnt wurde. So seien im kanadischen Vancouver 25 Prozent der leerstehenden Wohnung innerhalb eines Jahres wieder auf den Markt gekommen, sagte Lea Heidbreder, Co-Fraktionsführende der Grünen. Der Wissenschaftliche Dienst sehe auch in Deutschland dafür eine rechtliche Grundlage. Nun lägen unterschiedliche Beurteilungen auf dem Tisch. Deshalb wünschen sich die Grünen eine Gegenüberstellung der Satzungen für eine Leerstandssteuer und ein Zweckentfremdungsverbot. „Es gibt viele Fragen. Es ist wichtig, dass wir uns Zeit nehmen dafür“, betonte Heidbreder.

Geplant war laut Antrag ein Steuersatz von zwei Prozent des Immobilienwertes im Jahr. Dieser solle erhoben werden, wenn in einem Haushalt in zwei aufeinanderfolgenden Jahren geringe Verbräuche festgestellt werden, also etwa von Strom und Wasser. Das sei eine einfache Möglichkeit, potenzielle Leerstände auszumachen. Ausnahmen solle es in Härtefällen geben, wenn Eigentümer gerade erst gestorben oder pfelgebedürftig geworden sind. Oder wenn gerade saniert werde. Dieses Vorgehen bedeute einen geringeren Verwaltungsaufwand als bei der Zweckentfremdungssatzung, die die grüne Stadtratsfraktion – wie auch andere Fraktionen – bereits ins Spiel gebracht hatte. Damals hatte die Landauer Verwaltung den Effekt einer solchen Satzung gegenüber der zusätzlichen Arbeit als zu gering eingestuft.

Nicht rechtssicher

Die CDU kritisierte, es gebe keine nachprüfbaren Zahlen, nur geschätzt Index-Angaben. Oft seien auch die Gründe nicht bekannt, warum nicht vermietet werde. Erforderlich sei möglicherweise auch eine Beratung für Hauseigentümer, sagte Peter Lerch.

Nach einem Jahr der Prüfung hätte die SPD gerne abgestimmt. Sie macht sich für die Zweckentfremdungsregelung stark, wie Paule Albrecht verdeutlichte, denn sie sei rechtssicher einführbar. „Bei der Leerstandssteuer müssten wir ziemlich viel Pionierarbeit leisten, was alles andere als rechtlich sicher und einfach ist.“

FDP und Freie Wähler lehnen jede Form des Eingriffs in privates Eigentum ab. Die Öffentlichkeit habe kein Recht dazu, betonten Elke Wissing und Wolfgang Freiermuth. Das komme einer schleichenden Enteignung gleich. Die Fraktion von Pfeffer & Salz dagegen sprach sich für eine regelnde Satzung aus. Einhellig stimmt das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung zu, das Thema im Bauausschuss am 10. Oktober erneut zu beraten.

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