Frankenthal
Strohhutfest: Mitbringverbot für Alkohol
Zum Strohhutfest in Frankenthal darf kein Alkohol mitgebracht und dort getrunken werden. „Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich durch die zugelassenen Beschicker und Standbetreiber verkauft und ausgeschenkt werden“, teilt die Stadt mit. Das Mitbringverbot gilt für das Festgelände, das sich in der Frankenthaler Innenstadt vom Wormser Tor bis zum Speyerer Tor sowie vom Café Ideal bis zum Dathenushaus einschließlich der Willy-Brandt-Anlage erstreckt.
Zudem gilt es für den Stephan-Cosacchi-Platz, den Jahnplatz, den Metznerpark, die Graubneranlage, die Zwölf-Apostel-Kirche (Platz davor und daneben), die Carl-Theodor-Straße, den Parkplatz am Dathenushaus, den Bahnhofsvorplatz und den Schaffnereiplatz.
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Alkohol wird weggeschüttet
Wer sich nicht an das Mitbringverbot hält, muss mit einem Platzverweis rechnen. Zudem wird der Alkohol höchst wahrscheinlich weggeschüttet. Beim Fasnachtsumzug im Februar galt ebenfalls ein Mitbringverbot. Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) vernichtete damals rund 80 Liter an Alkohol und alkoholischen Mischgetränken, die Besucher verbotenerweise mitgebracht hatten.
Eine weitere Regel für das Strohhutfest betrifft die Willy-Brandt-Anlage, wo tagsüber das Kinderstrohhutfest stattfindet. In der Zeit von 1 Uhr nachts bis 6 Uhr am Morgen ist es verboten, sich in der Anlage aufzuhalten.