Frankenthal
Streit um die Sondernutzungssatzung: Wie barrierefrei soll’s sein?
Ein wesentlicher Knackpunkt, der im Stadtrat eine kontroverse Diskussion auslöste, war das Petitum des Beirates für Menschen mit Behinderungen, der sich dafür stark machte, in der Fußgängerzone und auch im übrigen Innenstadtbereich einen Durchgangsweg entlang der Häuserfront mit einer Breite von 1,80 Meter freizuhalten, damit sich Passanten auch mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ungehindert begegnen können.
Mit Blick auf zu erwartende Beschränkungen für Einzelhändler und Gastronomen sieht die Verwaltung diese Forderung kritisch und gibt in der Satzung als Kompromiss eine Fußgängerfurt von lediglich 1,50 Meter vor. Diese soll direkt an der Hauswand oder im Abstand von maximal 1,20 Meter verlaufen, um Umwege oder ein Zick-Zack-Laufen zu vermeiden.
Abstimmung nicht immer glücklich gelaufen
Eine bessere Kommunikation mit der Geschäftswelt hätte sich CDU-Fraktionschef Martin Schuff gewünscht. „Aufgrund der großen Restriktionen haben wir viele negative Rückmeldungen bekommen“, sagte er. Und auch Lucas Spiegel (CDU) fand, dass die Abstimmung mit den Einzelhändlern nicht gut gelaufen sei. Wirtschaftsförderin Jessica Köchling konterte mit dem Hinweis, dass die Verwaltung in engem Kontakt mit den Gewerbetreibenden stehe, um gemeinsam einen Lösungsweg zu finden. Auch sei zu Workshops eingeladen worden.
Oberbürgermeister Nicolas Meyer (FWG) gab zu bedenken, dass es sich bei der Sondernutzungssatzung nur um einen „Baustein im Gesamtfahrplan“ handele, der praxisnah ausgestaltet werden müsse. Was ein 1,50 Meter breiter Durchgang für Fußgänger angehe, werde dieser von 90 Prozent der Gewerbetreibenden eingehalten.
„Wir müssen nach Auswegen suchen“, erklärte Gerhard Bruder (Grüne/Offene Liste). Wenn es nicht anders gehe, müsse eben eine Sonderausnahmeregelung greifen. Dass es zu Einschränkungen komme, liege auf der Hand, merkte Magali Leidig-Petermann (SPD) an. Daher müsse spätestens in einem Jahr nachjustiert werden.
Da in der Fußgängerzone zumindest theoretisch eine Rettungsgasse von vier Metern für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden muss, kam die Frage auf, ob diese nicht als barrierefreier Durchgang genutzt werden könne. Die Idee wurde aber im Hinblick auf den für Rollatoren und Rollstühle ungeeigneten Natursteinpflasterbelag wieder verworfen.
„Wir müssen mit dem Thema sensibel umgehen“
Claus Heinrich Hamm (FWG) machte deutlich, dass entlang der Hauswand Slalom gelaufen werden müsse, da es keine glatten Fronten gebe, sondern Rampen und Treppenstufen im Weg seien. Den Gastronomen dürfe nicht die Möglichkeit genommen werden, gewinnbringend zu arbeiten. „Wir müssen mit dem Thema sensibel umgehen“, sagte er.
Nach einigem Hin und Her kam man schließlich überein, nicht erst nach fünf Jahren, sondern bereits im Mai 2026 die problematischen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Erst nach dieser Zusage des Oberbürgermeisters passierte die Satzung mehrheitlich den Stadtrat.