Frankenthal Plakate auf Privatgrundstücken: SPD kritisiert Baldauf

Sind nach einigen tagen zum Teil wieder auf Privatgrundstücken aufgetaucht: die Plakate von CDU-Mann Christian Baldauf.
Sind nach einigen tagen zum Teil wieder auf Privatgrundstücken aufgetaucht: die Plakate von CDU-Mann Christian Baldauf.

Der Streit um die Plakate des Frankenthaler CDU-Landtagsabgeordneten Christian Baldauf geht weiter. Nachdem die Stadtverwaltung Frankenthal auf Druck der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die zunächst erteilte Genehmigung zum Aufstellen der Werbebanner auf öffentlichen Flächen zurückgenommen hat, sind sie nun auf Privatgrundstücken wieder aufgetaucht: beispielsweise am ehemaligen KBA-Gebäude an der Ecke Johann-Klein-Straße/Lambsheimer Straße. „Ich habe diese Standorte auf privaten Flächen angeboten bekommen“, bestätigte Baldauf am Montag auf RHEINPFALZ-Nachfrage.

Verärgerung bei Sozialdemokraten

Der SPD-Stadtverband hat unterdessen verärgert auf diese Entwicklung reagiert. Sie zeige „sehr deutlich“, dass der CDU-Politiker „keinerlei Fehlverhalten“ sehe, betont Vorsitzende Magali Leidig-Petermann in einer Pressemitteilung. Sie kritisiert außerdem, dass sich Frankenthaler Unternehmer „parteipolitisch so offensichtlich vor den Karren spannen lassen und nun ersatzweise für die verfehlte Plakatierungsaktion einspringen“. Leidig-Petermann erinnert an die ihrer Darstellung nach existierende Absprache zwischen den Parteien, ab welchem Zeitpunkt vor der Landtagswahl plakatiert werden dürfe.

Zunächst als „Weihnachtsgruß“ eingestuft

CDU-Mann Baldauf und auch der zuständige Fachbereich Ordnung und Umwelt der Stadtverwaltung hatten die Plakate zunächst als „Weihnachtsgruß“ eingestuft. Sein Konkurrent ums Direktmandat im Wahlkreis Frankenthal, der SPD-Abgeordnete Martin Haller (Lambsheim) hatte mit Hinweis auf Bezüge zur Landtagswahl im März daraufhin die Kommunalaufsicht um Prüfung gebeten, ob es sich bei den Bannern um unzulässige Wahlwerbung handele. Die Behörde stufte die Plakate in der Folge als „nicht genehmigungsfähig“ ein.

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