„Ich sehe keine Notwendigkeit, den Bebauungsplan zu ändern“, sagte Windens Ortsbürgermeister Peter Beutel am Montag im Rat zu einem Antrag für den Altortbereich „Süd-West“. Der Antragsteller verlangt, dass 2 Wohnhäuser mit 8 Wohnungen auf seinem Nachbargrundstück am westlichen Dorfeingang nicht direkt an der Grundstücksgrenze, sondern nur mit mindestens drei Meter Abstand zu dieser errichtet werden dürfen.