Der Ortsbeirat Nußdorf hat ein Problem mit einem Neubauvorhaben am Dorfrand. Zu groß, zu wenig dörflich gestaltet, falsche Stelle und schlechte Erschließung – das sind die wesentlichen Vorbehalte. Zu verhindern ist das Projekt aber offenbar nicht. Schuld daran ist der wenig konkrete Paragraf 34 des Baugesetzbuchs.