Rheinland-Pfalz
Wenn ein Missbrauchstäter selbst Vater wird
Ein Neustadter soll sich an seinen eigenen Kinder vergangen haben, ohne dass das Jugendamt etwas davon mitbekam. Dabei war der Mann schon einmal wegen so einer Tat verurteilt worden. Ein Strafprozess um den Fall lässt erahnen, vor welchen Problemen Behörden in solchen Situationen stehen.
Hinter verschlossenen Türen tagen die Frankenthaler Richter, als sie sich von Mitte September an mit einem besonders krassen Missbrauchsfall befassen: Etwa 100-mal sollen drei Geschwister in Neustadt zwischen 2000 und 2006 teils massive sexuelle Übergriffe erlitten haben. Als mutmaßliche Täter sitzen nun ausgerechnet ihre Mutter und deren Halbbruder auf der Anklagebank. Und eigentlich wollte die Justiz auch dem Vater der drei Opfer zur Rechenschaft ziehen. Doch er ist vor etwa zwei Jahren gestorben.
Wäre er noch am Leben, dann würde er sich zum zweiten Mal so einem Verfahren stellen. Nach RHEINPFALZ-Informationen soll er sich vor vielen Jahren auf einem Spielplatz an einem Jungen vergangen zu haben. Und wenn er da schon Vater gewesen wäre, hätte dieser Vorwurf einschneidende Folgen für sein Familienleben haben können. Denn schon während ermittelt wird und die Schuldfrage noch gar nicht geklärt ist, kann die Polizei in solchen Fällen das Jugendamt einbeziehen. Und das kann einem Betroffenen zum Beispiel den Kontakt zu seinen eigenen Kindern verbieten.
Keine Meldekette
Schwieriger wird es hingegen, wenn jemand – wie im Neustadter Fall – schon einmal wegen Missbrauchs verurteilt wurde und erst später Vater oder Mutter wird. Denn dann gibt es keine Meldekette, die dafür sorgt, dass ein Warnhinweis nahezu automatisch beim Jugendamt landet. Wenn die Kinderschutz-Behörde von der möglichen Gefahr erfährt, dann also eher zufällig: etwa, weil sich sie sich schon um die früheren Opfer gekümmert hat und so mit dem alten Vorwurf vertraut ist. Oder weil jemand aus der Familie verrät, was ein Angehöriger einst verbrochen hat.
Die Stadt Neustadt allerdings lässt erkennen: Dass ein Tipp aus dem Umfeld eines einst verurteilten Täters kommt, passiert gerade bei solchen Delikten eher selten. Eine Rathaus-Sprecherin sagt: „Wir alle wissen, dass Straftaten oder Vergehen im sexuellen Bereich gegenüber Kindern und Jugendlichen und das ,große’ Schweigen diesbezüglich eine Besonderheit darstellen.“ Im schlussendlich vor den Frankenthaler Richtern gelandeten Fall allerdings hatte die Behörde trotzdem irgendwie von dem alten Missbrauchs-Urteil gegen den Vater erfahren.
Jugendamt: „Alles unternommen“
Und die Neustadter Stadt-Sprecherin beteuert: „Hier wurde definitiv alles unternommen, um die Kinder vor einem möglichen Missbrauch zu schützen.“ Justiz-Akten zufolge ließ die Behörde die Geschwister im Oktober 2007 in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen, wenige Monate später kamen sie dann ganz ohne Eltern in eine Wohngruppe. Der späteren Anklage der Staatsanwaltschaft zufolge waren sie da allerdings schon längst missbraucht worden. Was das Jugendamt demnach nicht nur nicht verhindert, sondern auch nicht bemerkt hatte.
Die Stadtverwaltung allerdings versichert trotzdem: Die Familie sei mit größtmöglicher Aufmerksamkeit beobachtet worden. Nach RHEINPFALZ-Informationen lassen die später gewonnenen Erkenntnisse rückblickend vermuten: In dieser Familie lief so viel schief, dass die diversen Alltagsprobleme – etwa mit der Hygiene im Haushalt – den Missbrauch sozusagen verdeckt haben könnten. Ermittlungen gegen den Vater, die Mutter und deren Halbbruder wurden jedenfalls erst eingeleitet, als sich die inzwischen erwachsenen Kinder Anfang 2015 einer Vertrauensperson offenbarten.
Inzwischen ist ein Urteil gefallen
Der Tod des Vaters hat dann verhindert, dass die Justiz über ihn ein Urteil verhängt. Doch spricht einiges dafür, dass Richter den Mann schuldig gesprochen hätten. Denn im mittlerweile beendeten Frankenthaler Prozess gegen die beiden verbliebenen Angeklagten haben die Juristen viele Vorwürfe seiner Kinder als zutreffend eingestuft. Und deshalb den Halbbruder seiner Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Mutter der Opfer hingegen wurde freigesprochen, so hatte es am Ende neben ihrem Verteidiger sogar die Staatsanwaltschaft gefordert.
Denn sie war nur von einem der Geschwister belastet worden. Und zwar von einer Tochter, der ein Gutachter nach RHEINPFALZ-Informationen hinter den verschlossenen Gerichtstüren bescheinigte: Sie hat so viele psychische Probleme, dass ihre Aussagen nicht glaubhaft sind.