Neustadt Mutter soll ihre Kinder missbraucht haben

Wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs ihrer Tochter muss sich eine 46-jährige Neustadterin vor der Siebten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal verantworten. Zum gestrigen Prozessbeginn wurde das Verfahren ausgesetzt. Die Anklage soll mit einer weiteren Anklage gegen die Frau verbunden und über beide ab Februar verhandelt werden.

Ein Familiendrama steckt hinter den Anklagen. Die 46-Jährige ist Mutter von drei erwachsenen Kindern. Die haben im Jahr 2015 Anzeige erstattet, weil sie in ihrer Kindheit in den Jahren 2000 bis 2005 in einer Vielzahl von Fällen von ihrem Vater und vom Halbbruder der Mutter sexuell missbraucht worden seien. Nach Informationen der RHEINPFALZ hat die jüngste Tochter, die 17 Jahre alt ist, im Lauf der Ermittlungen im Jahr 2015 ausgesagt, dass auch die Mutter an den Taten beteiligt gewesen sei. Zwar wurde gegen alle drei Beschuldigte 2015 von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, doch gab es bisher keinen Prozess. Die Erste Große Strafkammer des Frankenthaler Landgerichts, die für Verfahren zuständig ist, in denen es um sexuelle Straftaten an Minderjährigen geht, sei total überlastet und deshalb nicht dazu gekommen, das Verfahren zu führen, sagte gestern Iris Blankenhorn, Vorsitzende Richterin der Siebten Strafkammer. Im Frühsommer dieses Jahres beschuldigte die 17-Jährige ihre Mutter, sie im Februar sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Daraufhin kam die 46-Jährige im Juni in Haft. Grund dafür war, dass eine Wiederholungsgefahr, also weitere Übergriffe gegen die Tochter, befürchtet wurden. Bei Angeklagten, die in Untersuchungshaft sind, muss innerhalb von sechs Monaten der Prozess beginnen, ansonsten müssen sie aus der Haft entlassen werden. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn das Oberlandesgericht der Auffassung ist, dass ein Prozess aus schwerwiegenden Gründen nicht begonnen werden konnte. Im Oktober wurde mit der Siebten Strafkammer eine Hilfsstrafkammer gebildet, die auch für Jugendschutzsachen zuständig ist. Sie hat das Verfahren mit den neuen Vorwürfen gegen die 46-Jährige übernommen. Zu Beginn der gestrigen Verhandlung kamen die Juristen überein, dass es sinnvoll sei, die beiden Verfahren miteinander zu verbinden. Dies auch zum Schutz der Opfer, denn dann müssen sie nur in einem und nicht in zwei Prozessen aussagen, wie Roman Schweitzer und Manfred Eßwein, die Anwälte der 46-Jährigen, erläuterten. Die Kammer entschied, dass die Frau aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Sie bekam zur Auflage, dass sie bis zum Prozessbeginn keinerlei Kontakt zu ihren beiden Töchtern und ihrem Sohn haben darf. Blankenhorn kündigte an, dass der Prozess im Februar beginnen soll. Da werden allerdings nur die 46-Jährige und ihr Halbbruder auf der Anklagebank sitzen, der Vater der Kinder ist inzwischen verstorben.

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