Rheinland-Pfalz
Gutachten nach tödlichem Unfall: Will Süd-Müll das Papier doch nicht veröffentlichen?
Auch mehr als 16 Monate nach dem tödlichen Chemieunfall im Sondermüll-Zwischenlager bei Süd-Müll in Heßheim (Rhein-Pfalz-Kreis) sind der Fall und seine Folgen nicht geklärt. Seit über vier Wochen gibt es ein Tüv-Gutachten zu dem Fall und der Firma. Veröffentlicht ist es bis heute nicht. Offenbar ist zwischen Genehmigungsbehörde, Umweltministerium und Unternehmen nicht klar, wann und wer darüber die Öffentlichkeit informiert.
Am Freitagmittag gab es widersprüchliche Aussagen darüber, wer das seit 2. Dezember fertige Tüv-Gutachten zur Arbeitsweise und Sicherheitsvorkehrungen und möglichen Unfallursachen bei Süd-Müll öffentlich vorstellt. Laut Genehmigungsbehörde SGD Süd in Neustadt habe die Firma mit Sitz in Heßheim Ende Dezember ihr gegenüber erklärt, das Gutachten nicht selbst bekanntmachen zu wollen – anders als das Unternehmen sowohl öffentlich als auch gegenüber der Behörde immer wieder angekündigt hatte. Einer der drei Süd-Müll-Geschäftsführer, Benedikt Eberhard, widersprach kurz danach der Darstellung der Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Keine Gasmaske: An giftigem Gas erstickt
In einer knappen Stellungnahme auf RHEINPFALZ-Anfrage schrieb Eberhard: „Nein, stimmt nicht.“ Sein Unternehmen bleibe dabei und wolle die Bevölkerung über gutachterliche Ergebnisse rund um den Unfall informieren. Am 21. August erstickten auf dem Firmengelände zwei Mitarbeiter an Schwefelwasserstoff. Das giftige Gas war bei einer explosionsartigen Reaktion entstanden, als die beiden Männer, 30 und 43 Jahre alt, eine Säure und eine Lauge aus zwei unterschiedlichen Behältern zusammenkippten. Sie waren jedoch von zwei chemisch ähnlichen Flüssigkeiten ausgegangen. Sie hatten bei der Arbeit an jenem Morgen keine Gasmasken getragen.
Fragen zu den gegensätzlichen Aussagen über die Vorstellung des Gutachtens, das vor allem bei den Anwohnern, aber auch von der Feuerwehr vor Ort möglichst rasch erwartet werden dürfte, wurden am Freitagnachmittag weder von der Firma noch der Behörde beantwortet.
Muss Veröffentlichung gerichtlich geprüft werden?
Die SGD sieht aktuell rechtliche Bedenken, das mehr als 100-seitige Papier der Öffentlichkeit zu präsentieren. Auftraggeber der Analyse durch den Tüv Saar war Süd-Müll selbst. Die SGD hatte sie unter Vorgaben zu dem Gutachten verdonnert. Die Rechte an der Untersuchung lägen daher bei dem Unternehmen und dem Tüv als Auftragnehmer, argumentieren die Behörden. Gleichwohl hat die SGD ein sogenanntes Anhörungsverfahren angestrengt. In dessen Verlauf sollen Süd-Müll und Tüv Stellung beziehen, und eine Einigung über die Veröffentlichung soll gefunden werden. Ob dies gerichtlich geklärt werden muss, bleibt abzuwarten. Ziel, so die Sprecherin der SGD, sei jedoch die Information der Bevölkerung. Zugleich geht es um rechtliche, bauliche und sicherheitsrelevante Konsequenzen bei Süd-Müll.
Süd-Müll erneut Thema im Landtag
Nächste Möglichkeit zur öffentlichen Information über den Themenkomplex Süd-Müll ist die Sitzung des Umweltausschusses am 21. Januar, 14.30 Uhr, in Mainz. Die CDU-Fraktion, die seit langem dazu mehr Transparenz von der Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) fordert, hat einen entprechenden Antrag gestellt. Höfkens Ministerium antwortete am Freitag um 17.46 Uhr mit einer Erklärung auf RHEINPFALZ-Anfragen zur rechtlichen Situation. Darin ist lediglich noch die Rede davon, dass der Zwischenbericht des Gutachtens aus dem Spätsommer als vertrauliches Papier nicht veröffentlicht werden könne. „Der Veröffentlichung des Endberichts wird nichts entgegen.“ So steht es wörtlich am Ende der Presseerklärung Ob das bedeutet, dass einer Vorstellung der Tüv-Analyse letztlich nichts mehr entgegensteht, war nach Eingang der E-Mail nicht mehr zu klären. Hier geht es zum Kommentar.