Rheinland-Pfalz
Flughafen Hahn: Oligarch darf nicht landen, aber kaufen?
Die NR Holding des russischen Pharmaunternehmers Viktor Charitonin bietet das meiste Geld, um den insolventen Flughafen Hahn zu kaufen. Die Bundesregierung prüft, ob das rechtens ist. Grund genug zu schauen, wo die Sanktionen gegen Russland sofort greifen – und wo nicht.
Am 10. März 2022, zwei Wochen nach Kriegsbeginn, landete die Boeing 747 MSN 32870 G-CLBA der Luftfahrtgesellschaft Cargologicair UK am ehemaligen Militärflughafen im Hunsrück. Danach durfte sie nicht weiterfliegen, der Landesbetrieb Mobilität als Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde setzte sie fest. Die Cargologicair UK, so erläuterte das Bundesverkehrsministerium damals, sei zu 100 Prozent im Besitz der Cargo Logic Holding Ltd. Diese wiederum gehöre Aleksey Isaykin und Sergey Shklyanik. Beide seien russische Staatsbürger, und der europäische Luftraum sei für sie gesperrt.
In einer Übersicht aller EU-Sanktionen gegen Russland steht ausdrücklich: Das gilt auch für Privatjets von Oligarchen. Die Namen der beiden Unternehmer mussten dazu nicht auf der inzwischen 1386 Personen umfassenden EU-Sanktionsliste auftauchen. Das tun sie noch immer nicht. Nach Medienberichten stehen sie auf der Sanktionsliste von Großbritannien, dort ist ihr Vermögen eingefroren.
Isaykin ist kein Unbekannter am Flughafen Hahn: Sein Logistikkonzern Volga-Dnjepr war an der Frachtfluggesellschaft Air Cargo Germany (ACG) beteiligt, die ihren Sitz am Hunsrück-Airport hatte. Damals gehörte der Flughafen noch mehrheitlich dem Land Rheinland-Pfalz. Die ACG sollte dem Hahn wirtschaftlichen Aufschwung bringen, landete aber 2013 in der Insolvenz.
Die Geschichte Isaykins zeigt: Der russische Pharmaunternehmer Viktor Charitonin (50), der nun 20 Millionen Euro für den Flughafen Hahn geboten haben soll, dürfte nach den EU-Regeln nicht im eigenen Privatjet auf der Piste im Hunsrück landen, weil er Russe ist. Aber es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass er den Flughafen kauft. Auch sein Name steht nicht auf der EU-Sanktionsliste.
Ganz anders jener von Roman Abramowitsch, der nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine seine Anteile am englischen Fußballclub FC Chelsea verkaufte. Abramowitsch gründete zusammen mit Charitonin den Pharmakonzern Pharmstandard, der den Corona-Impfstoff Sputnik V herstellt. Und er soll auch eine Rolle beim Kauf des Nürburgrings im Oktober 2014 gespielt haben: Kurz vor dem Einstieg Charitonins war die insolvente, ehemals landeseigene Rennstrecke für 77 Millionen Euro an den Düsseldorfer Automobilzulieferer Capricorn verkauft worden. Doch der Capricorn-Eigner Robertino Wild hatte sich übernommen und konnte das Geld nicht aufbringen. Die „Wirtschaftswoche“ berichtete damals, Wild kenne Abramowitsch von mehreren Urlaubsbegegnungen in den Alpen. Über ihn sei der Kontakt zu Charitonin zustande gekommen. Charitonin, der ein Faible für Oldtimer hat, gab das Geld, und Wild war schnell wieder weg vom Nürburgring.
Damals gab es kritische Nachfragen, ob das alles rechtens sei. Unterlegene Bieter im Insolvenzverfahren klagen noch immer. Die Tatsache, dass Russland nur wenige Monate zuvor die Krim annektiert hatte, spielte im Herbst 2014 keine Rolle in diesem Zusammenhang. Nach dem Kriegsausbruch 2022 war das anders. Im Innenausschuss des Landtags fragte die Opposition nach Charitonin. Aber weil sein Name nur auf der sogenannten „Putin-Liste“ der USA, jedoch nicht auf einer Sanktionsliste steht, verschwand das Thema schnell aus der Öffentlichkeit.
Nicht so bei der Betriebsgesellschaft der Eifelrennstrecke, die Nürburgring 1927 GmbH Co. KG. In ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 2020, den sie am 28. Februar 2022 veröffentlichte, verweist sie auf Sanktionspakete. Wörtlich heißt es: „Weitere wesentliche Risiken sehen wir (...) in den möglichen negativen Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts. (...) In welchem Umfang sich die Auswirkungen explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Gesellschaft niederschlagen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht (...) beurteilt werden.“
Wer der Frage nachgeht, warum manche russische Oligarchen auf der Sanktionsliste landen, andere nicht, erhält bei der EU-Kommission zunächst die Antwort, dass die Mitgliedsstaaten für die Umsetzung der Sanktionen zuständig sind, auf Nachfrage dann gar keine Antwort mehr. Im Bundeswirtschaftsministerium sagt ein Sprecher, dies sei ein rechtsstaatlicher Vorgang, der in der EU-Sanktionsverordnung festgelegt sei. In der Bundesregierung führe das Außenministerium die Erkenntnisse zusammen.
Doch aktuell geht es nicht um die Frage, ob Charitonin auf eine Sanktionsliste kommt. Das Innenministerium prüft, ob der Flughafen Hahn zur Kritischen Infrastruktur gehört, und das Bundeswirtschaftsministerium muss dann festlegen, ob ein Verkauf nach dem Außenwirtschaftsgesetz erfolgen kann.
Wer am Wochenende übrigens auf einschlägigen Internet-Seiten die Boeing 747 MSN 32870 G-CLBA der Cargologicair UK sucht, erfährt dass die Maschine nach elf Monaten offenbar noch immer am Flughafen Hahn steht.