Fragen & Antworten
Die neuen Coronaregeln: Wein auf der Wiese und zu zehnt am Tisch
Gastwirte, Geschäftsleute und Hoteliers haben reichlich Erfahrung mit den zwanzig CoBeLVOs, die das Land bisher in Kraft gesetzt hat. Doch auch ihnen ist nicht auf den ersten Blick klar, was die ab heute geltende – 40 Seiten starke – 21. Corona-Bekämpfungsverordnung mit sich bringt. Eine Übersicht über die Neuerungen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Lockerungen?
Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen muss fünf Werktage hintereinander unter 100 liegen – sonst gilt die Bundes-Notbremse. Lockerungen gelten erst ab dem übernächsten Tag. Für einige Lockerungen muss die Inzidenz sogar stabil unter 50 liegen. Umgekehrt gilt: Werden diese Grenzen drei Tage lang hintereinander überschritten, greifen am übernächsten Tag wieder strengere Regeln, ab 100 die der Bundes-Notbremse.
Was ist neu unter der Inzidenz 100?
Im Freien sind Kultur- und Sportveranstaltungen mit maximal 100 Zuschauern möglich – die Zuschauer müssen feste Sitzplätze haben. Die Maskenpflicht am Platz entfällt wegen der Abstandsregeln. Kontaktloser Gruppensport außen ist unter Aufsicht mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten möglich. Der Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist erlaubt.
Was gilt unter 50?
Dann sind Gastronomie und auch Kulturangebote im Innenbereich wieder möglich – mit den allgemeinen Hygieneregeln. Ebenso das Frühstück in den Hotels im Speiseraum. Kinos, Spielhallen oder Spielbanken können öffnen. Davon profitieren in Rheinland-Pfalz aktuell nur zwei Kommunen: Trier und der Kreis Cochem-Zell.
Wo braucht es noch einen negativen Corona-Test als Bedingung?
In der Außengastronomie, im Kino, im Theater, bei Sportveranstaltungen, in Fitnesscentern, im Hotel. An Schulen gilt nach den Pfingstferien für alle Schüler weiterhin eine Testpflicht zwei Mal pro Woche.
Gibt es Ausnahmen?
Genesene und Geimpfte benötigen keinen Test, Erstere aber ein ärztliches Attest (die Covid-19-Erkrankung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen), Geimpfte müssen ihren Impfpass vorzeigen (der zweite Piks muss mindestens 14 Tage zurückliegen). Genesene und Geimpfte können auch die sonst nur erlaubten fünf Personen an einem Tisch ergänzen: fünf plus X. So kann theoretisch sogar eine Großgruppe zusammenkommen, sofern in der Kommune nicht strengere Regeln gelten und das Ordnungsamt dies nicht gestattet.
Wo geht es ohne Corona-Test?
Im Handel (sofern nicht die Bundes-Notbremse gilt), im Gruppentraining im Freien mit bis zu 20 Kindern (einschließlich 14 Jahre), in der Kirche. Im Gottesdienst darf aber nach wie vor nicht gesungen werden.
Was gilt unverändert?
Für private Treffen in den eigenen vier Wänden sollen nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Dies ist eine Empfehlung, keine Vorschrift. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Die für den Urlaub wichtigsten Änderungen wurden bereits zum 12. Mai eingeführt. Demnach ist „kontaktarmer Urlaub“ in Ferienwohnungen, Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sowie in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen – mit Frühstück auf dem Zimmer möglich.
Und die Pfälzerwald-Hütten?
Die meisten Hütten sind geschlossen, einige haben einen Imbiss „to go“, da die übliche Selbstbedienung/Selbstabholung an der Theke und der Verzehr davor noch verboten sind. Verkauft werden darf wieder Alkohol zum Mitnehmen. Wer die Gäste an festen Plätzen bedienen kann, gilt als Außengastronomie – diese Option hat etwa das als GmbH geführte Kalmithaus oder das Waldhaus Lambertskreuz. Anmeldung erforderlich. Das Kalmithaus ist für das Pfingstwochenende nach eigenen Angaben gut gebucht; aktuelle Änderungen auf der Webseite sollten geprüft werden.
Wie sind die Aussichten?
Ab 2. Juni sind weitere Lockerungen geplant: Freibäder öffnen, Hotels dann komplett schon ab einer Inzidenz unter 100. Mit einem negativen Test geht es auch wieder ins Restaurant, ins Theater, Kino und Museum. Das Saarland ist etwas schneller: Hier können bereits ab 31. Mai Restaurants innen Gäste empfangen. Übernachten im Hotel und auf dem Campingplatz ist unter Auflagen erlaubt.
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