Rheinland-Pfalz
BASF-Explosion: Anwalt des Flex-Arbeiters fordert Freispruch
In seinem Schlussplädoyer im BASF-Prozess hat der Verteidiger Carsten Tews am Mittwoch eingeräumt: Es war wohl tatsächlich sein Mandant, der mit einem fatalen Fehler das Inferno im Oktober 2016 verursachte. Einen Freispruch hat der Jurist aber trotzdem gefordert.
Feucht schimmern die Augen des 63-Jährigen, der zusammengesunken auf seinem Stuhl sitzt. Noch einmal muss er sich am Ende dieses Verfahrens anhören, was er im Oktober 2016 angerichtet haben soll: Eindringlich beschreibt der Opfer-Anwalt Jan Schabbeck in seinem Schluss-Plädoyer, welche Torturen Überlebende des Explosionsunglücks am Ludwigshafener BASF-Nordhafen durchleiden mussten. Nach amtlicher Zählung haben damals sechs Menschen schwere Brandverletzungen erlitten. Und fünf weitere sind gestorben. Für den Staatsanwalt Dieter Zehe hat der Prozess bestätigt, was auch schon die Ermittlungen ergeben hatten: Der Angeklagte hat das Inferno verschuldet, weil er als externer, aber mit den Werksanlagen seit Jahren vertrauter Arbeiter versehentlich ein falsches Rohr anflexte. Aus dem Leck trat daraufhin ein Gasgemisch aus, das sich prompt entzündete. Die Hitze dieser Flammen ließ nach wenigen Minuten eine benachbarte und besonders empfindliche Ethylen-Pipeline bersten. Und gleich darauf fegten die Flammenwände verheerender Explosionen über das Gelände.
Welche Höchststrafe dem Angeklagten droht
Wenn der Angeklagte deshalb schuldig gesprochen wird, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Staatsanwalt Zehe allerdings empfiehlt: Weil der 63-Jährige selbst schwer verletzt wurde und nun so unter den Folgen leidet, sollen es die Richter bei einem Jahr Haft auf Bewährung belassen. Opfer-Anwalt Schabbeck und sein Kollege Alexander Klein sagen hingegen: Wenn jemand einen Fehler mit so schlimmen Folgen macht, muss er härter bestraft werden. Also fordern sie übereinstimmend, dass der Arbeiter für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis gesteckt wird. Schließlich kreiden sie ihm unter anderem an, dass er im ganzen, schon seit Monaten geführten Prozess kein einziges Mal den Opfern und Hinterbliebenen in die Augen gesehen und ihnen sein Mitgefühl bekundet hat. Die beiden Juristen sagen: So verhielt er sich wohl, weil er auf einen Freispruch hoffte. Denn in seiner eigenen Aussage hat der Angeklagte behauptet: Er habe eine Erinnerungslücke und wisse nicht, ob er den ihm zur Last gelegten Fehler tatsächlich gemacht habe. Und sein Verteidiger Carsten Tews hatte lange nach anderen möglichen Ursachen für die Explosion gesucht.
Wo der Verteidiger anknüpft
Nun allerdings räumt der Jurist aus dem nordrhein-westfälischen Attendorn ein: „Wahrscheinlich“ war es tatsächlich so, dass sein Mandant beim Demontage-Einsatz an einer stillgelegten Leitung die Rohre verwechselte und deshalb das Verhängnis seinen Lauf nahm. Doch einen Freispruch für den 63-Jährigen fordert er trotzdem. Um das zu begründen, knüpft Tews an die Diskussionen an, die während des Verfahrens immer weiter in den Vordergrund traten: Es geht um die Frage, ob die BASF genug getan hatte, um so eine Katastrophe zu verhindern. Schließlich hatte 2008 eine Explosion bei einer Firma in Köln demonstriert, dass Feuer-Hitze eine Ethylen-Pipeline schnell bersten lässt. In Ludwigshafen wiederum war 2011 an einem Rohr eine Macke entdeckt worden, die vermuten lässt, dass da schon einmal jemand beim Flexen eine Leitung verwechselt haben könnte. Und Ende 2015 hatte eine Großübung der BASF gezeigt, dass ihre Notfall-Konzepte für einen Brand in der Pipeline-Trasse am Nordhafen Mängel aufweisen. Doch unterm Stich haben Tüv-Gutachter im Prozess gesagt, dass die Vorkehrungen des Konzerns trotzdem in Ordnung waren.
Wie sich die Opfer-Anwälte widersprechen
Opfer-Anwalt Klein allerdings argwöhnt, dass es diesen Fachleuten an Distanz zur Chemiebranche fehle und sie deshalb BASF-Versäumnisse beschönigen. Weshalb er nun bilanziert, die Auswahl der Experten sei „ein Griff ins Klo“ gewesen. Ankläger Zehe hingegen befindet: Das Verfahren habe gezeigt, dass Kritik am Chemiekonzern in manchen Punkten berechtigt sei. Doch eine strafrechtlich fassbare Schuld lasse sich nur für den Angeklagten feststellen. Und der zweite Opfer-Anwalt Schabbeck nimmt das Unternehmen sogar noch deutlicher in Schutz. Der Jurist aus Ludwigshafen sagt: Die Anlagen der BASF und ihre Sicherheitskonzepte waren genehmigt. Weshalb niemand in der Firma erwarten musste, dass trotzdem so ein schlimmes Unglück eintreten könnte. Doch dieses Argument dreht Verteidiger Tews einfach um, um seine Freispruch-Forderung zu begründen. Er sagt: Wer aus Fahrlässigkeit einen Fehler gemacht hat, darf nur für Auswirkungen verantwortlich gemacht werden, mit denen ein normal denkender Mensch auch zu rechnen hat. Und wenn schon der weltgrößte Chemiekonzern die fatale Kettenreaktion nicht vorhersehen konnte, dann musste sein Mandant ein derartiges Inferno erst recht nicht erwarten. Doch sicherheitshalber ergänzt der Anwalt: Wenn die Richter den 63-Jährigen am nächsten Dienstag trotzdem verurteilen, dann bitte höchstens zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung.