Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Landtag: Warum es nun einen Präsidenten und drei Vizepräsidentinnen gibt

Landtagspräsident Matthias Lammert (CDU, rechts) gratuliert seinem Parteifreund Gordon Schnieder zu dessen Wahl als neuer rheinl
Landtagspräsident Matthias Lammert (CDU, rechts) gratuliert seinem Parteifreund Gordon Schnieder zu dessen Wahl als neuer rheinland-pfälzischer Regierungschef.

Das Präsidium des neuen Landtags ist gewachsen: Drei anstelle der bisher zwei Vizepräsidenten unterstützen den neuen Chef Matthias Lammert (CDU). Muss das sein?

Was sich am Vormittag des 18. Mai abspielt, ist in Teilen skurril: Der neue rheinland-pfälzische Landtag wählt nach Eröffnung des Plenums durch den zu diesem Zeitpunkt dienstältesten Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) in mehreren Etappen sein Präsidium. Nach der einstimmigen Kür des Christdemokraten Matthias Lammert (57) zum Landtagspräsidenten, was traditionell der stärksten Fraktion zufällt, tritt Damian Lohr ans Rednerpult. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD beantragt im Sinne von Kostenreduzierung und mit Verweis aufs baden-württembergische Vorbild dafür, es in Zukunft bei einem anstelle der geplanten drei Stellvertreterinnen für Lammert zu belassen.

CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen folgen Lohrs Antrag nicht und argumentieren vor allem so: An langen Tagen im Plenarsaal braucht es für eine konzentrierte Sitzungsleitung die Möglichkeit, dass sich die Präsidiumsmitglieder immer wieder abwechseln können. Die Möglichkeit, sich im Krankheits- oder Verhinderungsfall auch bei repräsentativen Aufgaben gegenseitig vertreten zu können. Und die seien nicht weniger geworden. Insofern sei ein Vizeposten zusätzlich gut zu vertreten.

Kritik an Erweiterung

Tatsächlich hatte sich Schwarz-Rot nach einigem Hin und Her aber schon vor der konstituierenden Sitzung mit den Grünen darauf geeinigt, je eine Frau aus ihren Reihen zu Vizepräsidentinnen des Landtags zu wählen, womit auch die Opposition beteiligt ist – zumindest die kleinere der beiden Fraktionen dort: Jaqueline Rauschkolb (SPD, 38), Marion Schneid (CDU, 62) und Katharina Binz (Grüne, 42). Die ersten beiden kommen am 18. Mai einstimmig ins Amt – mit den Stimmen der AfD. Für den dritten Wahlgang stellt deren Fraktion, die ja nur einen Stellvertreter gefordert hatte, mit Ralf Schönbohm einen eigenen Kandidaten – und scheitert erwartungsgemäß. Gewählt wird Binz, zu Zeiten der Ampel Ministerin im Kabinett Schweitzer.

Jaqueline Rauschkolb (SPD)
Jaqueline Rauschkolb (SPD)
Marion Schneid (CDU)
Marion Schneid (CDU)
Katharina Binz (Grüne)
Katharina Binz (Grüne)

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Tatsächlich zieht die Erweiterung des Präsidiums einiges an Kritik auf sich. Warum drei Vizepräsidentinnen, wenn die Aufgaben bisher auch von zwei zu bewältigen waren, lautet eine der Fragen in diesem Zusammenhang. Tatsächlich ist der rheinland-pfälzische Landtag in den zurückliegenden zwei Wahlperioden ab 2016 immer mit zwei „Vizes“ von CDU und SPD ausgekommen. Davor allerdings waren zwei Perioden lang je drei Politiker als Landtagsvizepräsidenten gesetzt, die CDU, SPD sowie erst die FDP und später die Grünen stellten. Von 2001 bis 2006 gab es deren sogar einen vierköpfigen Vorstand, der alle im Plenum vertretenen Fraktionen berücksichtigte: SPD, CDU, FDP und Grüne.

Rund 260.000 Euro mehr

Ein zweiter Kritikpunkt, der zwangsläufig fällt: Kostet das nicht alles ein irres Geld? Das Abgeordnetengesetz sieht nach Angaben der Landtagsverwaltung vor, dass der Präsident das Zweifache der monatlichen Entschädigung für Landtagsmitglieder in Höhe von 8571,39 Euro bekommt und stellvertretende Präsidentinnen und Präsidenten das Anderthalbfache. Die Mehrkosten für den dritten Posten im Präsidium liegen demnach für die gesamte Periode des 19. rheinland-pfälzischen bei rund 260.000 Euro. Hinzu kämen im selben Zeitraum rund 12.000 Euro zusätzliche Aufwandsentschädigung.

Möglicherweise um in dieser Diskussion auch Argumente zugunsten der Erweiterung zu sammeln: Rauschkolb, Schneid und Binz sollen, so der Plan, einen landeseigenen Dienstwagen bekommen. „Dadurch entfällt zum einen die (...) Fahrtkostenpauschale, zum anderen bedarf es dann keiner Beauftragung externer Fahrdienste anlässlich dienstlicher Termine der Vizepräsidentinnen mit der Folge entsprechender Minderkosten“, erklärt die Landtagsverwaltung. Manche aus dem Dunstkreis der neuen Regierung rechnen auch eine mögliche Ersparnis aus der Reduzierung der Anzahl der Fachausschüsse und deren Mitgliederzahl dagegen – die aber schwer zu beziffern sein dürfte.

Fünf „Vizes“ im hohen Norden

Bleibt die Frage: Wie machen es die anderen? Rheinland-Pfalz ist mit einem Trio in der zweiten Reihe des Landtagspräsidiums gleichauf mit Brandenburg, Thüringen und Nordrhein-Westfalen. Zwei „Vizes“ gibt es in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Berlin und im Saarland, einen nur in Baden-Württemberg. Hamburg, Hessen, Sachsen und Bayern leisten sich je vier Stellvertreter für ihren Parlamentspräsidenten. Fünf Vizepräsidenten haben nur die Nordlichter in Niedersachsen und Schleswig-Holstein – womit auch klar wäre: Ein Zusammenhang zwischen der Größe des Parlaments und seines Präsidiums gibt es nicht. Schleswig-Holstein hat mit 69 Abgeordneten den zweitkleinsten Landtag der Bundesrepublik.

Zur Sache: Wie andere Landtage arbeiten

Bayern: 202 Abgeordnete, fünf Fraktionen, Präsident: CSU, vier Vizepräsidenten: CSU, Freie Wähler, Grüne, SPD.
Nordrhein-Westfalen: 195 Abgeordnete, fünf Fraktionen, drei Vizepräsidenten: SPD, Grüne, FDP.
Berlin: 159 Abgeordnete, fünf Fraktionen, Präsident: CDU, zwei Vizepräsidenten: CDU, Grüne.
Baden-Württemberg: 157 Abgeordnete, vier Fraktionen, Präsident: CDU, Vizepräsident: Grüne.
Niedersachsen: 146 Abgeordnete, vier Fraktionen, fünf Vizepräsidenten: CDU (2), SPD (2), Grüne.
Hessen: 133 Abgeordnete, fünf Fraktionen, vier Vizepräsidenten: SPD, Grüne, CDU, FDP.
Hamburg: 121 Abgeordnete, fünf Fraktionen, vier Vizepräsidenten: CDU, SPD, Grüne, Linke.
Sachsen: 120 Abgeordnete, sechs Fraktionen, Präsident: CDU, vier Vizepräsidenten: CDU, AfD, BSW, SPD.
Sachsen-Anhalt: 97 Abgeordnete, sechs Fraktionen, Präsident: CDU, zwei Vizepräsidenten: CDU, Linke.
Thüringen: 88 Abgeordnete, fünf Fraktionen, drei Vizepräsidenten: BSW, SPD, Linke.
Brandenburg: 88 Abgeordnete, vier Fraktionen, Präsident: SPD, drei Vizepräsidenten: CDU, SPD, AfD.
Bremen: 87 Abgeordnete, sechs Fraktionen, Präsident: SPD, zwei Vizepräsidenten: CDU, Grüne.
Mecklenburg-Vorpommern: 79 Abgeordnete, fünf Fraktionen, Präsident: SPD, zwei Vizepräsidenten: CDU, Linke.
Schleswig-Holstein: 69 Abgeordnete, fünf Fraktionen, Präsident: CDU, fünf Vizepräsidenten: Grüne, CDU, SPD, FDP, Südschleswigscher Wählerverband (SSW).
Saarland: 51 Abgeordnete, drei Fraktionen, Präsident: SPD, zwei Vizepräsidenten: CDU, SPD.

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