Kirchenasyl RHEINPFALZ Plus Artikel Zuflucht im Gotteshaus: Wie eine Kaiserslauterer Gemeinde Kirchenasyl gewährt

Nach der Flüchtlingskrise 2015 erreichten die Kirchenasyl-Fälle einen Höchststand. Hier haben Geflüchtete ihre Schlafplätze in e
Nach der Flüchtlingskrise 2015 erreichten die Kirchenasyl-Fälle einen Höchststand. Hier haben Geflüchtete ihre Schlafplätze in einer Kirche in Hamburg eingerichtet.

In einer Kirche Unterschlupf zu finden, kann für Geflüchtete ein letztes Mittel sein, um nicht abgeschoben zu werden. Rechtlich hat das Kirchenasyl keine Bedeutung – in der Regel wird es aber von den Behörden respektiert. Eine Kirchengemeinde aus Kaiserslautern hat auf diese Weise eine Afghanin vor der Abschiebung versteckt.

Im Gemeinschaftsraum der Campusgemeinde in Kaiserslautern hängen noch die Bilder, die Mubaraka gemalt hat. Vier Wochen hat die 19-Jährige, die ihren Nachnamen nicht öffentlich nennen will, im Frühjahr dieses Jahres dort im Kirchenasyl verbracht.

Mit ihren Eltern, ihren drei Schwestern und einem Bruder war sie aus ihrem Heimatland Afghanistan vor den Taliban geflohen. Als einzige aus der Familie hatte sie im März einen Bescheid bekommen, dass sie nach der Dublin-III-Verordnung nach Spanien ausreisen sollte. Dort war die Familie, die mittlerweile im Norden von Rheinland-Pfalz lebt, zuerst in der EU registriert worden. Damit wäre demnach Spanien für ihr Asylverfahren zuständig.

„Meine ganze Familie war geschockt“, erzählt Mubaraka. Erst eine Woche zuvor hatte ihre ältere Schwester die Nachricht bekommen, dass sie in Deutschland bleiben darf. Ihre Familie zu verlassen, kam für Mubaraka nicht in Frage. „So wie ich erzogen wurde, bleibt die Familie zusammen und kämpft füreinander“, sagt sie. Als einzige aus der Familie spricht sie fließend Englisch und hilft ihren Eltern und Geschwistern damit bei Behördengängen.

Ein Anwalt habe ihr mit dem Dublin-Bescheid auch nicht helfen können, erzählt sie. „Das Original des Briefs ist bei uns nicht angekommen, weil wir da noch keinen Briefkasten hatten. Weil wir nur eine Kopie hatten, meinte er, wir könnten keine Beschwerde einlegen.“

Eine Mitarbeiterin der Erstaufnahmeeinrichtung in Hermeskeil, wo die Familie zunächst untergebracht war, und die mit Mubaraka in Verbindung geblieben war, stellte den Kontakt zur Kirchengemeinde in Mehlingen (Kreis Kaiserslautern) her. Diese fragte bei der Campusgemeinde in Kaiserslautern an, ob sie deren Gästezimmer anmieten könnte.

Kein ziviler Ungehorsam

„Ich hatte im vergangenen Jahr grundsätzlich die Bereitschaft signalisiert, jemanden im Kirchenasyl aufzunehmen“, sagt die Pfarrerin der Campusgemeinde, Britta Geburek-Haag. Sie habe schon seit längerer Zeit mitverfolgt, wie dringend Kirchenasyl-Plätze gebraucht werden, und die Idee mit ihrem Team besprochen. „Es geht dabei nicht um zivilen Ungehorsam, sondern darum, dass bei einer unzumutbaren Härte Gnade vor Recht ergeht“, sagt sie.

Bei der Diakonie Pfalz gehen jede Woche mehrere Anfragen nach Kirchenasyl ein, berichtet deren Integrationsbeauftragter Helmut Guggemos. Eine seiner Aufgaben ist es, evangelische Gemeinden im Umgang mit Kirchenasyl zu beraten. „Von zehn Anfragen kommt nur eine in die engere Auswahl – wenn man von einer unzumutbaren humanitären Härte sprechen kann.“ Die finale Entscheidung, ob die geflüchtete Person ins Kirchenasyl aufgenommen wird, trifft in der evangelischen Kirche das Presbyterium der betreffenden Gemeinde.

Die Diakonie Pfalz verzeichnet in diesem Jahr sieben Fälle, in denen jemand im Kirchenasyl aufgenommen wurde. 2016, zur Hochphase der Flüchtlingskrise, seien es 20 gewesen. Der Caritasverband des katholischen Bistums Speyer berichtet auf Anfrage, in diesem Jahr noch kein Kirchenasyl gehabt zu haben. Im vergangenen Jahr habe es eine Anfrage gegeben, die mit Unterstützung durch einen Anwalt letztendlich anderweitig geklärt werden konnte. Deutschlandweit gab es im vergangenen Jahr 2065 Kirchenasylmeldungen für 2703 Personen, teilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit.

Rechtlich hat das Kirchenasyl eigentlich keine Bedeutung. „Durch die Aufnahme in die sakralen Räume wird kein Recht auf Aufenthalt geschaffen“, teilt eine Sprecherin des BAMF mit. Das Kirchenasyl werde als Ausdruck einer christlich-humanitären Tradition respektiert, ändere aber nichts an der Verpflichtung, aus Deutschland auszureisen.

Entscheidung kann überprüft werden

Das BAMF hat 2015 eine Vereinbarung mit den beiden großen Kirchen geschlossen. Demnach kann in Ausnahmefällen „zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten“ eine Asylentscheidung nochmal überprüft werden. Dabei handele es sich um eine Ultima Ratio, ein letztes Mittel.

In diesen Fällen gehe es nicht um die Abschiebung ins Herkunftsland, sondern in ein anderes europäisches Land nach dem Dublin-Verfahren. Dieses sieht vor, dass die Prüfung eines Asylverfahrens in dem Land stattfindet, in dem ein Flüchtling zuerst registriert wurde. Erst wenn die Person nach einer Frist von sechs Monaten nicht dorthin ausgereist ist, kann ein Asylverfahren in Deutschland beginnen.

Gespräche mit den Kirchen

Laut dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Integration gab es kürzlich erneute Gespräche mit der evangelischen und katholischen Kirche und den kommunalen Spitzenverbänden. „Dabei wurde ein besonderer Stellenwert darauf gelegt, dass eine frühzeitige und vertrauensvolle Kommunikation zwischen der asylgewährenden Kirchengemeinde und der zuständigen kommunalen Ausländerbehörde stattfindet“, teilt ein Sprecher mit. Es gebe den Konsens, Kirchenasyl nicht polizeilich räumen zu lassen.

Die Frage, was passiert, wenn die Polizei vor der Tür steht, habe sie selbst nicht besonders beschäftigt, da sie sich mit dem Thema bereits auseinandergesetzt hatte, sagt Pfarrerin Geburek-Haag. Die Studierenden, die in einer WG in den Räumen der Campusgemeinde leben, hätten sich die Frage aber durchaus gestellt. „Ich habe ihnen gesagt, sie sind nicht dafür verantwortlich, hier jemanden zu verstecken“, sagt sie.

Wenn eine Kirchengemeinde jemanden im Kirchenasyl aufnimmt, gibt es vorab einiges zu bedenken. „Man braucht ein Team, das sich kümmert“, sagt Guggemos. Im Kirchenasyl fallen alle Sozialleistungen weg, darunter auch die Krankenversicherung. Also brauche es eine medizinisch ausgebildete Kontaktperson, die sich in gesundheitlichen Notfällen kümmern könne.

Kontaktpersonen vor Ort

Das Grundstück der Kirchengemeinde kann die Person während des Kirchenasyls nicht verlassen. Es sei also auch wichtig, dass Kontaktpersonen vor Ort sind, die zum Beispiel Einkäufe erledigen oder Zeit mit der geflüchteten Person verbringen. Und dann bleibe noch die Frage, wie die geflüchtete Person die Wochen oder Monate, die sie im Kirchenasyl verbringt, sinnvoll nutzen kann, sagt Guggemos.

„Am Anfang dachte ich, dass es wie ein Gefängnis für mich sein würde“, erinnert sich Mubaraka an ihre Zeit in der Campusgemeinde. „Ich habe dann aber angefangen, mich wohlzufühlen und an mir selbst zu arbeiten. Im alltäglichen Leben hat man gar keine Zeit, auch mal über sich selbst nachzudenken.“ Während der vier Wochen habe sie viel gelesen, an ihren Deutschkenntnissen gearbeitet – und angefangen zu malen. „Sie hat Talente entdeckt, die sie noch nie ausgelebt hat“, sagt Geburek-Haag.

Mubaraka hat für ihre Zukunft den Plan, in Deutschland zu studieren – am liebsten Journalismus oder Politikwissenschaften. „Ich will Afghanistan repräsentieren und den Menschen mein Land zeigen“, sagt sie. Durch die vielen Gespräche mit den Studierenden in der Campusgemeinde habe sie jetzt auch eine klarere Vorstellung davon.

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