Corona-Beschränkungen
Wie Deutschland sich locker machen machen will
Das Entwurfspapier ist zehn Seiten lang. Bis sich die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin am heutigen Mittwoch zusammenschalten, wird es vermutlich an einigen Stellen noch umgeschrieben. Auch auf der Konferenz selbst sind Änderungen wahrscheinlich. Aber das Papier gibt die Richtung vor. Es soll eine konkrete Öffnungsperspektiven bieten.
Schnelltests
Regelmäßige Corona-Schnell- und Selbst-Tests spielen im Öffnungskonzept eine zentrale Rolle. Alle Schüler sowie das Personal in der Kinderbetreuung und in den Schulen sollen während der Präsenzwochen ein Schnell-Testangebot bekommen. Unklar ist noch, ob ein oder zwei Mal pro Woche. Die Tests sind kostenlos.
Unternehmen werden verpflichtet,
ihren Präsenzbeschäftigten (also Personen, die nicht im Homeoffice arbeiten) mindestens ein Mal in der Woche einen Schnelltest anzubieten. Alle Bürger haben zudem die Möglichkeit, sich ein oder zwei Mal in der Woche kostenlos in einem kommunalen Testzentrum einen Abstrich machen zu lassen.
Einem weiteren Entwurfspapier zufolge geht das Bundesgesundheitsministerium davon aus, dass täglich 1,7 bis 2,1 Millionen Bürger einen Schnelltest machen werden. Geschätzte Kosten: 540 Millionen bis 810 Millionen Euro im Monat.
Private Treffen
Dem Beschlussentwurf zufolge sollen die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften in geschlossenen Räumen erweitert werden. Künftig soll gelten: Personen des eigenen Haushalts können sich mit Personen aus einem weiteren Haushalt treffen, maximal jedoch fünf Personen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Die Empfehlung in Rheinland-Pfalz, sich nur mit einer Person aus einem weiteren Hausstand zu treffen, würde damit ausgesetzt.
Einzelhandel
Wird in einem Bundesland oder in einer nicht näher definierten Region eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erreicht, kann die Landesregierung den Einzelhandel zunächst mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen. Danach sollen weitere Schritte folgen.
Kultur
Lockerungen für die Kultur in Aussicht: Sinkt in einem Bundesland oder in einer Region die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter einen noch zu bestimmenden Wert, können nach einer bestimmten Frist Kinos, Theater-, Konzert- und Opernhäuser öffnen. Für Besucher gilt: Sie müssen einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
Sport
Eine ähnliche Regelung wie im Kulturbereich wird für den kontaktfreien Sport im Innenbereich sowie für den Kontaktsport im Freien ins Auge gefasst.
Zuvor schon kann kontaktfreier Sport in Gruppen mit bis zu zehn Personen im Außenbereich betrieben werden. Voraussetzung: eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie ist möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter einen noch zu bestimmenden Wert fällt. Nach Ablauf einer gewissen Frist dürfen Biergärten oder Restaurants mit Außenbereich wieder Kunden empfangen. Allerdings: Besucher müssen einen Termin buchen und Informationen angeben, die für die Kontaktnachverfolgung wichtig sind. Wer mit Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen will, muss einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste vorweisen können.
Ostern
Im Entwurfspapier heißt es: „Anders als im Lockdown über Ostern im letzten Jahr sollen (…) Verwandtenbesuche in diesem Jahr möglich sein.“ Von Karfreitag bis Ostermontag (2. bis zum 5. April) sollen Treffen mit vier Personen aus anderen Hausständen zuzüglich Kindern bis 14 Jahre erlaubt sein. Allerdings sollen die Personen aus den anderen Hausständen aus dem engsten Familienkreis stammen.
Notbremse
In dem Beschlussentwurf ist eine „Notbremse“ eingebaut. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über einen noch zu bestimmenden Wert, treten wieder die Regeln in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben. Das betrifft die Bereiche Kultur, Gastronomie, Sport und Einzelhandel (mit Ausnahme von Buchhandlungen, Blumengeschäften oder Gartenmärkten, die künftig als „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ ohnehin öffnen dürfen).
Wie Rheinland-Pfalz mit dieser Regel umgehen wird, so sie denn kommt, ist offen. Denn das Bundesland ist, wie andere auch, längst ausgeschert und hat andere Regeln in Kraft gesetzt, als die Ministerpräsidentenrunde am 10. Februar beschlossen hatte und die bis zum 7. März gelten sollten.
Arztpraxen
Ab der zweiten Märzwoche sollen ausgewählte niedergelassene Ärzte impfen können. Im April sollen ferner Hausarzt- oder Facharztpraxen das Vakzin verabreichen, die auch sonst routinemäßig Schutzimpfungen anbieten. Die Priorisierung der Coronavirus-Impfverordnung („Wer wird zuerst geimpft?“) gilt auch für die Arztpraxen. Allerdings erhalten die Mediziner einen nicht näher definierten Spielraum bei ihren Impfentscheidungen.
Hotels und andere
Über weitere Öffnungsschritte, beispielsweise für Hotels, Reisen oder die Gastronomie, soll auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 24. März entscheiden werden.