Sozialleistung RHEINPFALZ Plus Artikel Wer wie viel Wohngeld bekommt

Die Bundesregierung will das Wohngeld erhöhen.
Die Bundesregierung will das Wohngeld erhöhen.

Fragen und Antworten: Wie sich die Reform der Sozialleistung in der Pfalz auswirkt

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Wohngeldreform abgenickt. Ab Januar 2023 sollen mehr Bürger in den Genuss der erhöhten Sozialleistung kommen. Die wichtigsten Frage und Antworten.

Was ist Wohngeld?

Das ist eine staatliche Transferleistung für Haushalte mit geringem Einkommen. Sie soll ein familiengerechtes und angemessenes Wohnen ermöglichen. Wer zur Miete wohnt, bekommt die Sozialleistung als Zuschuss zur Miete. Auch wer in einer Eigentumswohnung lebt, kann Unterstützung bekommen. In jedem Fall ist Voraussetzung, dass die Bezieher keine Sozialleistung erhalten, bei der die Kosten der Wohnung berücksichtigt sind.

Wer bekommt die Sozialleistung?

Nach Angaben des Wohnungsbauministeriums sollen künftig zwei Millionen Menschen berechtigt sein, Wohngeld zu beziehen. Bisher sind es laut Bundesregierung rund 620.000 Haushalte. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln glaubt allerdings, dass bisher schon bis zu 600.000 weitere Haushalte die Unterstützungsleistung beziehen könnten – wenn sie denn einen Antrag stellen würden. Offenbar wissen viele Bürger nicht, dass sie wohngeldberechtigt sind. Das hängt möglicherweise damit zusammen, dass mehrere Faktoren herangezogen werden müssen, um die Berechtigung festzustellen, beispielsweise das Einkommen, die Höhe der Miete, die Haushaltsgröße und der Wohnort. Der Wohnort ist deshalb wichtig, weil alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise in Mietstufen von eins bis sieben eingestuft sind. Das teure München, beispielsweise, ist in Mietstufe sieben, das vergleichsweise günstige Zweibrücken in Mietstufe eins. Die Wohngeldberechtigung kann online beim Wohngeldrechner des Ministeriums ermittelt werden (www.bmwsb.bund.de).

Die Sozialleistung wird nach folgender Daumenregel gewährt: Wer wenig verdient und sehr viel fürs Wohnen ausgeben muss, weil er in einer teuren Großstadt lebt, bekommt mehr Unterstützung als jemand, der mehr verdient und in einer preisgünstigeren Wohnung und Gegend lebt.

Was wird verändert?

Die Bundesregierung will den Kreis der Wohngeldbezieher vergrößern auf zwei Millionen Menschen (siehe oben). Darüber hinaus soll das Wohngeld deutlich erhöht werden. Nach Angaben von Wohnungsbauministerin Klara Geywitz (SPD) wird die Transferleistung im Schnitt um gut 190 Euro steigen. Bedeutet: Wer bisher Wohngeld bezogen hat, bekommt ab Januar 2023 statt durchschnittlich 177 Euro im Monat künftig rund 370 Euro.

Was bekommen Pfälzer Haushalte?

Das IW macht folgende allgemeine Rechnung auf: Bisher sei ein Single, der in einer teuren Gegend lebt, wohngeldberechtigt, wenn er weniger als 1797 Euro brutto verdient. Künftig steige die Einkommensgrenze auf 2301 Euro. Für eine vierköpfige Familie in einer teuren Gegend steige die Einkommensgrenze von aktuell 3697 Euro auf 5077 Euro.

Das IW hat für diese Zeitung folgende Beispiele für die pfälzischen Städte Ludwigshafen, Kaiserslautern und Landau berechnet:

Beispiel Kaiserslautern

1-Personen-Rentnerhaushalt

Rente brutto: 1120 Euro

Bruttokaltmiete: 400 Euro

Wohnfläche: 55 Quadratmeter

Wohngeld 2022: 25 Euro

Wohngeld 2023: 195 Euro

Beispiel Ludwigshafen

4-Personen-Haushalt

Haushaltsgehalt brutto: 2386 Euro

Bruttokaltmiete: 1000 Euro

Wohnfläche: 100 Quadratmeter

Wohngeld 2022: 478 Euro

Wohngeld 2023: 804 Euro

Beispiel Landau

4-Personen-Haushalt

Haushaltsgehalt brutto: 2386 Euro

Bruttokaltmiete: 750 Euro

Wohnfläche: 105 Quadratmeter

Wohngeld 2022: 325 Euro

Wohngeld 2023: 620 Euro

Ein zweiter Heizkostenzuschuss?
Für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 sollen Wohngeldempfänger einen zweiten Heizkostenzuschuss erhalten: Für eine Person sind 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzliche 100 Euro geplant.

Was ist mit Pflegefällen?
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums können auch Personen wohngeldberechtigt sein, die in einem Heim untergebracht sind. Es wird ferner berücksichtigt, dass es für schwere Pflegefälle („vulnerable Personengruppen“) oft schwierig ist, Anträge auf Sozialleistungen zu stellen. Deshalb wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass auch der Heimträger den Wohngeldantrag für die pflegebedürftige Person stellen kann. Gleichwohl werde das Wohngeld an die wohngeldberechtigte Person gezahlt.

Was kostet die Reform?
Nach Berechnungen des Wohnungsbauministeriums wird das neue Wohngeld 2023 über drei Milliarden Euro mehr kosten, nach Einschätzung der Länder sogar vier Milliarden Euro mehr. Bisher haben sich Bund und Länder die Wohngeldkosten geteilt. Allerdings haben die Länder-Bauminister unlängst erklärt, die Bund solle künftig die kompletten Kosten übernehmen.

x