Coronavirus
Sachverständigenrat: Welche Corona-Maßnahmen wirkten - und welche nicht
Der Lockdown
Die Erkenntnisse der Wissenschaftler über dieses Instrument sind zwiespältig. Ein Lockdown könne in der Frühphase einer Pandemie dazu führen, die physischen Kontakte zu reduzieren, heißt es. Wenn erst wenige Menschen infiziert seien, wirke ein Lockdown deutlich besser. Das schütze das Gesundheitssystem von der Überlastung.
Allerdings: Je länger ein Lockdown dauert und je weniger Menschen bereit sind, die Maßnahmen mitzutragen, desto geringer ist offenbar der Effekt. Bei einem Lockdown in der Spätphase einer Pandemie müssten auch die nicht-beabsichtigten Folgen bedacht werden, heißt es. Dazu zählten beispielsweise Vereinsamung, mentale Erschöpfung, Depressionen oder Ängste.
Für Kontaktbeschränkungen gilt ähnliches. Würden sie abgelehnt und umgangen, seien sie nicht effektiv im Sinne der Pandemiebekämpfung.
Die Kontaktnachverfolgung
Das Mitglied der Kommission, der Virologe Hendrik Streeck, sagt: „Kontaktnachverfolgung kann ein scharfes Schwert sein.“ In der Frühphase einer Pandemie könne konsequente Kontaktnachverfolgung die Pandemie eindämmen. Die Wissenschaftler empfehlen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit bundesweit einheitlichen Systemen zu verbessern.
Interessant: Das Gremium kann die Effizienz der Corona-Warn-App nicht beurteilen. Eine Erkenntnis erlauben sich die Wissenschaftler nach Analyse einiger Daten dennoch: Die Mehrzahl von Personen, die sich nach einer Risikobegegnung infiziert hatten, sind erst nach der Ansteckung von der App über die Risikobegegnung informiert worden. Daraus zieht das Gremium den Schluss: „Damit ist unverändert die schnellstmögliche Information von engen Kontaktpersonen durch die infizierte Person selbst von großer Bedeutung.“
Die 2G-/3G-Regeln
Bei den derzeit bekannten Virusvarianten ist der Effekt der 2G- und der 3G-Regeln in den ersten Wochen nach der Boosterimpfung oder der Genesung hoch. Allerdings lässt der Impfschutz mit der Zeit nach. Für diese längere Zeit nach der Boosterimpfung beziehungsweise nach der Genesung ist der Effekt den Wissenschaftlern zufolge mit Unsicherheiten verbunden.
Um bei hohen Infektionszahlen künftig eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, empfiehlt die Kommission bei Zugangsbeschränkungen einen Test.
Die 2G-Regel besagt: Nur geimpfte und genesene Personen haben Zutritt zu Innenräumen und Veranstaltungen. Die 3G-Regel bedeutet: Zutritt haben neben Geimpften und Genesenen auch negativ getestete Personen.
Die Schulschließungen
Wie wirksam Schulschließungen die Ausbreitung der Pandemie verhindern, ist weiterhin offen. Die Kommission will auch deshalb dazu keine Aussagen treffen, „weil im schulischen Bereich eine Reihe von Maßnahmen gleichzeitig eingesetzt wurden und damit der Effekt von Einzelmaßnahmen nicht evaluiert werden kann“.
Darüber hinaus gibt es deutliche Hinweise auf nicht-gewollte Wirkungen. Da Kinder durch Schulschließungen besonders betroffen seien, sollte eine Expertenkommission die nicht-gewollten Auswirkungen genauer untersuchen. Nach Angaben der Soziologin Jutta Allmendinger könnten Schulschließungen ohnehin nur das „letzte aller Mittel“ sein.
Die Maskenpflicht
„Masken wirken, wenn sie richtig getragen werden“, sagt der Virologe Hendrik Streeck. Im Bericht der Kommission heißt es daher, die Effektivität hänge vom Träger ab. Und weiter: „Deshalb sollte zukünftig in der öffentlichen Aufklärung und Risikokommunikation ein starker Schwerpunkt auf das richtige und konsequente Tragen von Masken gelegt werden.“
Keine Aussagen werden über eine eventuell unterschiedliche Wirksamkeit von medizinischen/chirurgischen und FFP2-Masken gemacht. Eines scheint aber gesichert zu sein: Alltagsmasken haben nur eine unsichere Schutzwirkung.
Die Kommission empfiehlt für die Zukunft: „Da die Übertragung des Coronavirus im Innenbereich ungleich stärker als im Außenbereich ist, sollte eine Maskenpflicht zukünftig auf Innenräume und Orte mit einem höheren Infektionsrisiko beschränkt bleiben.“
Im Umkehrschluss heißt das: Eine Maskenpflicht im Freien anzuordnen, sei nicht nachvollziehbar. Einige Städte, wie beispielsweise Ludwigshafen, hatten zeitweise eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone angeordnet.
