Kalender RHEINPFALZ Plus Artikel Vor dem Gleichberechtigungsgesetz: Kein Konto, kein Vermögen, kein Job

n den 50er Jahren üblich: die Hausfrauenehe.
n den 50er Jahren üblich: die Hausfrauenehe.

Mit der Gleichberechtigung ist es in den 50er Jahren nicht weit her. Nach einer Heirat sind Frauen auf die Zustimmung des Ehemanns angewiesen, um ein Kontoeröffnen oder einen Job annehmen zu können. Daran rüttelt eine Rechtsanwältin und SPD-Politikerin.

Vor allem der Beharrlichkeit von Elisabeth Selbert – einer von vier Frauen, die im Parlamentarischen Rat 61 Männern gegenübersaßen – ist es zu verdanken, dass 1949 der Satz ins Grundgesetz aufgenommen wurde: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Doch an der Lebensrealität der Frauen änderte sich zunächst nichts. Erst zehn Jahre später, am 1. Juli 1958, trat das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Der Deutsche Bundestag hatte es am 18. Juni 1957 verabschiedet. Vorausgegangen waren lange Diskussionen und heftige Auseinandersetzungen. Mit allen Tricks wehrten sich Politiker – parteiübergreifend – dagegen, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch nachvollzogen wurde, was seit 1949 Verfassungsgrundsatz war. Am heftigsten umstritten war der sogenannte Stichentscheid des Mannes.

Der Vater sticht

Nach der Lesart, die auch Kanzler Konrad Adenauer verfocht, sollte der Mann bei unterschiedlichen Meinungen in der Ehe die abschließende Entscheidung für die Familie treffen. Letztlich wurde der Stichentscheid in Ehefragen abgeschafft, der Vater blieb aber alleiniger gesetzlicher Vertreter der Kinder. Erst das Bundesverfassungsgericht brachte das am 29. Juli 1959 endgültig zu Fall.

Die Überwindung des klassischen Rollenverständnisses von Mann und Frau gelang mit den neuen Regelungen jedoch zunächst nicht. Erst 1977 wurde das Ehe- und Familienrecht weiter reformiert. Erst jetzt durften Frauen ohne Einverständnis ihres Mannes erwerbstätig sein. Eine vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe wurde abgeschafft. Mit der gesetzlich normierten Hausfrauenehe war Schluss.

Schluss mit der Hausfrauenehe

Es folgte ein neues Scheidungsrecht, das nicht mehr nach „Schuld“ fragt. Der finanziell schwächere Teil erhält Anspruch auf Unterhalt. 1980 wird die Gleichbehandlung von Mann und Frau am Arbeitsplatz als Rechtsanspruch im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben, ebenso das Recht auf gleiches Entgelt. Seit 1994 können Ehepaare frei über den gemeinsamen Familiennamen entscheiden. 1996 beschließt der Bundestag, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen.

Und wie sieht es heute aus mit der Gleichberechtigung? Um Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen, arbeiten Frauen statistisch gesehen gut viermal so häufig in Teilzeit wie Männer. Von den Beschäftigten, die nur einen Minijob haben, sind 62 Prozent weiblich. Auch in der Politik liegt einiges im Argen. Bis 1983 lag der Frauenanteil im Deutschen Bundestag unter zehn Prozent. Seitdem ist er sehr gestiegen und erreichte 2013 mit 36,3 Prozent den bisherigen Höchstwert. Im Jahr 2017 sank der Anteil der weiblichen Abgeordneten jedoch wieder auf 30,9 Prozent.

Der Kalender

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