Sozialpolitik
Drohung mit Sanktionen steigert Arbeitsaufnahme
Der eine erscheint nicht zum Termin beim Jobcenter. Die andere lässt eine vereinbarte Fortbildungsmaßnahme, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern soll, sausen. Durch diese oder ähnliche Verhaltensweisen verstoßen Empfänger von Grundsicherung gegen die gesetzliche Verpflichtung, das ihnen Mögliche beizutragen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zumindest zu vermindern. Wird diese Mitwirkung verweigert, können Bezieher von Grundsicherung oder neuerdings Bürgergeld sanktioniert werden. Sprich, ihnen kann die finanzielle Unterstützung befristet gekürzt werden.
Über den Sinn und Zweck wie auch über das Ausmaß solcher Sanktionen gibt es seit Langem politischen Streit. Den hatte jüngst CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann angefacht, als er den kompletten Entzug des Bürgergelds für jene forderte, die partout nicht arbeiten wollen. Deren Anzahl sieht Linnemann in einer Größenordnung von 100.000 – ohne nachvollziehbar dargelegt zu haben, wie er auf diese Zahl kommt.
Vermittlerteams gehen unterschiedlich mit Sanktionen um
Aber wie ist das nun mit der Wirkung von Sanktionen? Dieser Frage geht eine in dieser Form für Deutschland erstmalig vorgenommene Untersuchung nach. Die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vorgelegte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass schon die Möglichkeit von Sanktionen dazu führt, dass Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung häufiger eine Arbeit aufnehmen. Sprich, schon die Möglichkeit beziehungsweise das Risiko, sanktioniert zu werden, kann zu (gewünschten) Verhaltensänderungen führen.
Um diesen sogenannten Ex-ante-Effekt zu messen, nahm IAB-Forscher Markus Wolf die Arbeit von Vermittlungsteams in den Jobcentern unter die Lupe. Denn offensichtlich gibt es dort Unterschiede, was den Umgang mit Sanktionen angeht: Während manche Teams sich mit Sanktionsdrohungen eher zurückhalten, greifen andere häufiger zu diesem Mittel. Ergebnis: „Die monatliche Übergangsrate in Beschäftigung ist umso höher, je höher die vorhergesagte Sanktionswahrscheinlichkeit ist“.
„Viel hilft viel“ nicht das passende Motto
Das bedeutet wiederum nicht, dass beim Einsatz beziehungsweise der Androhung von Sanktionen grundsätzlich nach dem Motto „viel hilft viel“ verfahren werden sollte. So steigt laut IAB die Übergangsrate in Beschäftigung dann spürbar von rund zwei auf 2,5 Prozent an, wenn die Wahrscheinlichkeit, sanktioniert zu werden, von einem auf zehn Prozent anwächst. Zugleich erhöht sich das durchschnittliche Einkommen der Leistungsbeziehenden – auch, weil in diesen Fällen besonders häufig der Übergang in eine qualifizierte Beschäftigung gelingt.
Weniger stark ist die Wirkung, wenn die Sanktionswahrscheinlichkeit über zehn Prozent hinaus steigt. Hinzu kommt, dass sich die Betroffenen dann häufig in gering qualifizierten Jobs, etwa als Helfer, wiederfinden – was auch auf ihr Erwerbseinkommen drückt.
Forscher: Sanktionen „ausgewogen“ anwenden
Angesichts dieser Befunde plädiert IAB-Forscher Wolf für eine „ausgewogene Anwendung von Sanktionen“. Damit ließen sich einerseits die Übergänge in Beschäftigung erhöhen. Andererseits habe dies auch „positive Wirkungen auf die Beschäftigungsqualität und die Entwicklung der Erwerbseinkommen“.
Auf die heute geltenden Verhältnisse sind die Ergebnisse der IAB-Studie, für die Daten aus den Jahren 2012 bis 2015 genutzt wurden, nur mit Einschränkungen übertragbar. Denn zwischenzeitlich hat das Bürgergeld die Grundsicherung, besser als Hartz IV bekannt, abgelöst. Mit der Einführung des Bürgergelds wurden auch mögliche Sanktionen abgemildert – allerdings will die Ampel-Koalition diese nun teilweise wieder verschärfen.