Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Sicherheit: Wer darf Drohnen abschießen?

Die Bundespolizei soll mehr Ausrüstung für den Kampf gegen Drohnen erhalten.
Die Bundespolizei soll mehr Ausrüstung für den Kampf gegen Drohnen erhalten.

Die Bedrohung durch Drohnen wird größer. Die Bundesregierung plant, die Drohnenabwehr zu verbessern. Das sind die bisherigen Regelungen und das soll sich ändern.

Welche Befugnisse haben die Landespolizeien?
Landespolizisten dürfen Drohnen bekämpfen, wenn von ihnen eine konkrete Gefahr ausgeht – etwa für Menschenleben oder wichtige Sachwerte. Rechtsgrundlage ist das allgemeine Gefahrenabwehrrecht der Länder. Zwar werden Drohnen in den Gesetzen nicht ausdrücklich genannt, sie fallen aber darunter. In der Praxis stoßen die Beamten bei schnellen oder hoch fliegenden Drohnen schnell an technische Grenzen. Besonders heikel ist der Einsatz von Waffen in dicht besiedelten Gebieten – hier gelten strenge Regeln zur Verhältnismäßigkeit. Die Bekämpfung feindlicher militärischer Drohnen zur Landesverteidigung ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern der Bundeswehr.

Welche Rolle spielt die Bundespolizei in der Drohnenabwehr?
Die Bundespolizei ist zuständig für die Sicherheit an Grenzen, Flughäfen, Bahnhöfen und bei Bundesgebäuden. Sie verfügt über moderne Technik und kann Drohnen in diesen Bereichen aufspüren und abwehren. Kommt es zu Bedrohungen durch militärische Drohnen oder Angriffe aus dem Ausland, ist die Bundeswehr zuständig. Die Bundespolizei kann in solchen Fällen unterstützen – etwa im Rahmen der sogenannten Amtshilfe –, darf aber nicht eigenständig militärisch handeln.

Wie darf die Bundeswehr gegen Drohnen vorgehen?
Die Bundeswehr darf aktiv werden, wenn Drohnen ihren Dienstbetrieb stören – etwa bei Überflügen über Kasernen oder Truppenübungsplätzen. Bei zivilen Vorfällen kann sie auf Anfrage der Polizei helfen, zum Beispiel mit Luftaufklärung oder Spezialtechnik. Der Einsatz militärischer Waffen im Inland ist nur unter besonderen Umständen erlaubt: bei einem bewaffneten Angriff von außen, im Spannungs- oder im Verteidigungsfall. Laut Bundesverfassungsgericht kann die Bundeswehr auch ohne Feststellung des Verteidigungsfalls durch Bundestag und Bundesrat handeln – entscheidend ist, dass die Bundesregierung die Bedrohung als militärischen Angriff einstuft.

Was plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Drohnenabwehr?
Die Bundesregierung will die Drohnenabwehr ausbauen. Ein neues Bundespolizeigesetz soll der Bundespolizei erstmals ausdrücklich erlauben, Drohnen aktiv zu bekämpfen und eigene Geräte zur Lageaufklärung einzusetzen. Geplant sind außerdem eine spezialisierte Drohnenabwehreinheit sowie ein gemeinsames Abwehrzentrum von Bund, Ländern und Bundeswehr. Ziel ist es, schneller und koordinierter reagieren zu können. Zudem wird über eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beraten, damit die Bundeswehr in besonderen Fällen auch außerhalb ihrer Liegenschaften helfen darf. Ein Waffeneinsatz bliebe trotzdem nur unter strengen verfassungsrechtlichen Bedingungen möglich.

Wo liegen die rechtlichen und praktischen Herausforderungen?
Die größte Schwierigkeit liegt in der klaren Trennung zwischen Polizei und Militär. Die Polizei darf flexibel reagieren, ist aber oft nicht ausreichend ausgestattet – vor allem bei komplexen oder hoch fliegenden Drohnen. Die Bundeswehr hat die nötigen Mittel, darf sie jedoch nur in Ausnahmefällen einsetzen. Hinzu kommt, dass bislang keine einheitlichen Kriterien existieren, um sogenannte hybride Bedrohungen – also Mischformen aus Spionage, Einschüchterung oder Sabotage durch ausländische Akteure – eindeutig zu bewerten.

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