75 Jahre Grundgesetz Sechs wissenswerte Fakten zum Grundgesetz

Das Grundgesetz hat in seiner Geschichte schon viele Änderungen erfahren. Es gibt allerdings Artikel, die nicht geändert werden
Das Grundgesetz hat in seiner Geschichte schon viele Änderungen erfahren. Es gibt allerdings Artikel, die nicht geändert werden können.

Das Grundgesetz wird am 23. Mai 70 Jahre alt. Es hat einige Besonderheiten, die es von anderen Gesetzen unterscheidet – unter anderem gibt es keine Paragrafen.

1. Warum das Grundgesetz nicht Verfassung heißt
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland – es heißt nur nicht so. Laut dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wurde das Grundgesetz nach dem Zweiten Weltkrieg so genannt, weil es zunächst als Provisorium gelten sollte. Da es nur für den westdeutschen Teilstaat galt, wollte man die deutsche Teilung nicht noch vertiefen, indem man den Begriff „Verfassung“ wählte. Nach der Wiedervereinigung wurde die Bezeichnung Grundgesetz beibehalten.

2. Das Grundgesetz hat keine Paragrafen
Die meisten Gesetze sind in einzelne Paragrafen unterteilt, nicht aber das Grundgesetz, das stattdessen aus Artikeln besteht. Der letzte davon trägt die Nummer 146. Dass es trotzdem über 200 Artikel gibt, liegt daran, dass zwischenzeitlich neue Artikel eingefügt wurden. Diese werden mit Buchstabenzusätzen versehen, wie zum Beispiel 20a. Es kommt auch vor, dass Artikel aufgehoben werden, wegfallen oder außer Kraft treten.

3. Wie das Grundgesetz geändert werden kann
Das Grundgesetz steht im Rang über allen anderen deutschen Gesetzen. Es kann nur geändert werden, wenn je zwei Drittel des Bundestages und des Bundesrates der Änderung zustimmen. Es gibt laut dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung allerdings auch Artikel, die nicht geändert werden können. Dazu gehören der Artikel 1, der die Menschenwürde garantiert, und der Artikel 20, der Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat beschreibt.

4. Die Gleichstellung von Mann und Frau war hart umkämpft
An der Entstehung des Grundgesetzes waren 61 Männer und vier Frauen beteiligt. Die SPD-Politikerin Elisabeth Selbert setzte sich dafür ein, dass die Gleichstellung von Mann und Frau im Grundgesetz festgelegt wird. Zunächst lehnten die anderen Mitglieder des Parlamentarischen Rats ihren Vorschlag ab. Erst nach einer öffentlichen Werbekampagne wurde der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ einstimmig angenommen.

5. Das Grundgesetz ist Vorbild für andere Verfassungen
Die Prinzipien der rechtsstaatlichen Demokratie, die im Grundgesetz beschrieben werden, sind laut dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in weiteren Ländern übernommen worden – von Spanien bis Südkorea.

6. Es gibt einen Tag des Grundgesetzes
Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 durch den Präsidenten und Vizepräsidenten des Parlamentarischen Rats ausgefertigt und verkündet. Daher ist der 23. Mai auch der Tag des Grundgesetzes.

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