Fragen und Antworten
Risikogebiet, Hochrisikogebiet – was ist der Unterschied?
Was heißt Risikogebiet?
Das Risikogebiet ist mit einer örtlichen Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 pro 100.000 Bewohner die niedrigste Stufe. Kommt jemand aus einem Risikogebiet zurück, besteht Quarantänepflicht – es sei denn, die Person hat vollen Impfschutz, ist von Covid-19 genesen oder kann ein negatives Testergebnis vorlegen.
Grundsätzlich und unabhängig vom Risikogebiet gilt: Bei Flügen nach Deutschland müssen Passagiere vor dem Abflug ein negatives Testergebnis (oder den Beweis der doppelten Impfung oder den Genesenennachweis) vorweisen. Reist jemand über Land ein, besteht die Quarantänepflicht, die aber endet, sobald jemand ein negatives Ergebnis vorweisen kann.
Im Moment ist kein einziger Staat, der direkt an Deutschland grenzt, als Corona-Risikogebiet eingestuft. Dazu zählen nur einzelne Überseeregionen der Niederlande und Frankreichs wie zum Beispiel die Insel Réunion. Auch wenn kein Nachbar Deutschlands derzeit Risikogebiet ist: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat schon mehrmals betont, dass die Bundespolizei in den Grenzgebieten Kontrollen durchführt. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen die digitale Einreiseanmeldung vornehmen. Sie soll es den Gesundheitsämtern einfacher machen, Infektionsketten nachzuverfolgen.
Was ist ein Hochrisikogebiet?
Dabei geht es um Staaten mit einer Inzidenz von mehr als 200. In der Verwaltungssprache spricht man auch von Hochinzidenzgebieten. Hier gilt eine zehntägige Quarantänepflicht für Rückkehrer aus diesem Gebiet, sofern ein Rückkehrer weder geimpft noch genesen ist. Erst nach frühestens fünf Tagen befreit ein negativer Test von der Quarantänepflicht. Aktuell fallen zum Beispiel Ägypten, Indien, Russland oder die Seychellen in diese Kategorie.
Worum geht es beim Virusvariantengebiet?
Das sind Staaten, in denen sich neue Sars-CoV-2-Varianten verbreiten – also Varianten, die in Deutschland bisher nicht oder nur selten vorkommen. Dazu zählen beispielsweise Brasilien oder Südafrika. Für die Touristikbranche und Reisende hat diese schärfste Form der Risikoeinstufung die spürbarsten Folgen. Es besteht eine Quarantänepflicht für Personen, die in einem Virusvariantengebiet waren. Sie beträgt 14 Tage. Die Quarantäne kann nicht durch einen Test verkürzt werden – auch nicht von Geimpften und Genesenen.
Der Staat verbietet zudem Transportunternehmen wie beispielsweise Fluggesellschaften, Personen aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland zu befördern, die keine deutsche Staatsangehörigkeit oder keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Großbritannien und Portugal waren jeweils für kurze Zeit Virusvariantengebiete – sind es aber seit dem 6. Juli nicht mehr. Mit ein Grund: Auch in Deutschland ist die Delta-Variante mittlerweile verbreitet. Seither sind Großbritannien und Portugal Hochinzidenzgebiete. Zu dieser Kategorie zählt ab dem Sonntag auch Zypern.
Kann sich die Einstufung ändern?
Ja. Über diese Fragen beraten wöchentlich das Bundesgesundheits- und das Innenministerium sowie das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut. Es geht darum, die jeweils aktuelle Lage abzubilden. Entspannt sich in einem Staat die Corona-Lage, ändert sich die Einstufung – und umgekehrt. So war Portugal nur vom 29. Juni bis 6. Juli Virusvariantengebiet, während Zypern ab dem 11. Juli zum Hochinzidenzgebiet hochgestuft wird.
Wie geht es nach der Reisesaison im Sommer weiter?
„Wir müssen auf eine Impfquote deutlich über 70 Prozent kommen“, heißt es in Regierungskreisen. Derzeit seien 41,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zweimal gegen Covid-19 immunisiert worden. Das sei gut, aber es reiche noch nicht. Um die Deltavariante im Herbst und Winter in Schach halten zu können und Kinder zu schützen (für unter Zwölfjährige gibt es keine Impfung), müssten sich mehr Erwachsene impfen lassen.
Bund und Länder stellen sich zudem darauf ein, dass die Impfungen schon bald aufgefrischt werden müssen – beginnend mit den Personen, die wie die Hochbetagten und die Bewohner von Pflegeeinrichtungen im Winter als erste an der Reihe waren. Bei dieser Gruppe braucht der Impfschutz somit als erstes einen sogenannten Impf-Boost.
Derzeit beraten das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut, wann genau das erfolgen soll. Klar ist, dass Bund und Länder für den Boost die mobilen Impfteams, die etwa in den Altersheimen arbeiteten, rasch wieder an den Start bringen wollen.