Mehrwertsteuer RHEINPFALZ Plus Artikel Preisschock für Pizza und Co?

Werden Restaurantbesuche ab Januar teurer?
Werden Restaurantbesuche ab Januar teurer?

Ob Schnitzel, Pasta oder Salatbowl – möglicherweise werden Speisen in Restaurants ab Januar 2024 erneut deutlich teurer. Das gilt auch für Millionen Schul- und Kita-Essen.

Seit Wochen macht die Branche Druck. Ob Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), Bundesverband der Systemgastronomie, Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft – alle sprechen mit einer Zunge: Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Gaststätten und bei Schul- beziehungsweise Kita-Essen dürfe ab Januar 2024 nicht wieder von sieben auf 19 Prozent erhöht werden. Das Deutsche Netzwerk Schulverpflegung hat vor geraumer Zeit schon eine Unterschriftenaktion gestartet: „Wir fordern 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Schulessen!“ Der Verband deutscher Schul- und Kitacaterer mahnt: „Schulessen darf nicht zum Luxusgut werden“, so der Vorsitzende Ralf Blauert. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium haben drei Millionen Schüler in Ganztagsschulen Anspruch auf ein Mittagessen.

Bei ihren Lobby-Aktivitäten weiß die Branche zwei Bundestagsfraktionen auf ihrer Seite, nämlich CDU/CSU und AfD. Bereits Ende Februar legte die Union dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Der Antrag wurde von SPD, Grünen und FDP abgelehnt, Die Linke enthielt sich.

Gebeutelte Gastronomie

Sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Pizza, Schnitzel und Co., 19 Prozent auf Wein oder Sprudel – warum gibt es überhaupt einen gespaltenen Mehrwertsteuersatz? Die Corona-Pandemie und die explodierende Inflation haben die Gastronomie arg gebeutelt. Nach Dehoga-Angaben ist die Anzahl der steuerpflichtigen Unternehmen in der Branche von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 im Jahr 2021 zurückgegangen. Das bedeutet ein Minus von 35.800. Laut Dehoga liegen die inflationsbereinigten Umsätze von Januar bis Mai 2023 immer noch 11,4 Prozent unter denen des Jahres 2019, also vor Ausbruch der Pandemie.

Ferner: Einer Dehoga-Umfrage zufolge lagen die Personalkosten in der Gastronomie im April 2023 um 21,5 Prozent über denen des Vorjahresmonats. Die Energiekosten seien um 21,1 Prozent gestiegen, die für Lebensmittel um 17,2 Prozent.

Finanzer halten sich bedeckt

Um der Branche unter die Arme zu greifen, senkte die damalige Merkel-Regierung den Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ohne Getränke) befristet von 19 auf sieben Prozent. Die Regelung wurde danach mehrfach verlängert, zuletzt bis Ende 2023.

Bald stehen erneut Beratungen an, diesmal über den Bundeshaushalt 2024. Am 5. September wird Bundesfinanzminister Christian Lindner im Bundestag die Etat-Einbringungsrede halten. Bundesregierung und Bundestag werden dann entscheiden müssen, ob die Ermäßigung bleibt oder wie geplant ausläuft.

Das Bundesfinanzministerium hält sich bedeckt. Ein Sprecher mäanderte am Montag im Ungefähren: „Im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 wird die Frage einer möglichen Fortsetzung der Reduzierung im Lichte der November-Steuerschätzung zu bewerten sein.“ Würde die Bundesregierung den ermäßigten Satz von sieben Prozent auch in Zukunft erheben, müsste Finanzressortchef Christian Lindner (FDP) jährlich weiterhin auf 3,4 Milliarden Euro verzichten.

Schnitzel 2,66 Euro teurer

Läuft die Regelung aus, bedeutet das etwa bei einem Besuch in einem Restaurant folgendes: Kostet ein Schnitzel derzeit 25 Euro, sind darin 1,75 Euro Mehrwertsteuer enthalten. Werden ab Januar wieder 19 Prozent verlangt, würde das Schnitzel 27,66 Euro kosten, eine 15 Euro-Pizza dann 16,60 Euro. Der Hotel- und Gaststättenverband geht davon aus, dass eine Mehrwertsteuererhöhung in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben wird.

Pfälzische Abgeordnete signalisiert vorsichtige Zustimmung

Die pfälzische SPD-Bundestagsabgeordnete Angelika Glöckner (Lemberg) könnte sich vorstellen, „die verminderte Umsatzsteuer im bisherigen Umfang weiterhin zu unterstützen.“ Allerdings sei die Entscheidung im Gesamtzusammenhang des Haushalts zu sehen. Es müssten an vielen Stellen Einschnitte gemacht werden. Begünstigungen im Gaststättengewerbe dürften nicht zu unverhältnismäßigen Einschnitten etwa im Sozialbereich führen. Eine dauerhafte Entfristung wie CDU/CSU das fordern, lehnt sie jedoch ab. Glöckner ist stellvertretendes Mitglied im Tourismus-Ausschuss des Bundestages.

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