Fragen und Antworten
Onlinedienste sollen bei Hass im Netz Alarm schlagen
Auf welche Weise sollen Hass und Hetze besser bekämpft werden?
Ab 1. Februar gilt eine gesetzliche Pflicht für Anbieter sozialer Netzwerke, bestimmte rechtswidrige Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) zu übermitteln – mit Informationen über den dafür verantwortlichen Nutzer. Das BKA hat eine zentrale Meldestelle eingerichtet, in der 200 Beamte arbeiten sollen. Gerechnet wird mit etwa 250.000 Meldungen pro Jahr und daraus folgenden 150.000 Verfahren. Ziel ist es, Verfasser von Gewaltandrohungen oder volksverhetzenden Kommentaren besser ermitteln und strafrechtlich verfolgen zu können. Hintergrund ist, dass die Politik eine zunehmende „Verrohung der Kommunikation“ in den sozialen Medien beobachtet. Betroffen von der Regelung sind große Online-Plattformen mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland, also vor allem Facebook, Twitter oder Youtube. Reine Messengerdienste wie Whatsapp sind ausgenommen.
Gibt es bisher noch keine gesetzlichen Vorgaben für die Plattformen?
Doch. 2017 wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erlassen, um Anbieter bei Beschwerden etwa über Hassbotschaften stärker in die Pflicht zu nehmen. Seitdem müssen sie strafbare Inhalte, von denen sie erfahren, binnen 24 Stunden löschen. Die automatische Meldung solcher Vorfälle an die Behörden kommt nun hinzu. Zudem gehen Polizei und Justiz selbsttätig gegen sogenannte Hasskriminalität vor. In vielen Bundesländern wurden spezielle Stellen bei der Staatsanwaltschaft eingerichtet, regelmäßig gibt des deutschlandweite „Aktionstage“ mit Wohnungsdurchsuchungen oder Vernehmungen Verdächtiger.
Kooperieren die Konzerne?
Das scheint derzeit ein Problem zu sein. Sowohl Google (der Konzern hinter Youtube) als auch Meta (Facebook, Instagram) haben Klage gegen das geänderte NetzDG eingereicht. Sie halten es für unverhältnismäßig, alle auffälligen Beiträge selbst auf Strafbarkeit zu prüfen. Grundsätzlich gibt es Kritik daran, dass der Staat diese Aufgabe an private Unternehmen delegiert. Bis das zuständige Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren entschieden hat, will das Bundesjustizministerium die beiden Konzerne von der Meldepflicht ausnehmen. Laut „Spiegel“ klagt inzwischen auch das beliebte Videoportal Tiktok.
Um welche Fälle geht es überhaupt?
Das Bundesjustizministerium nennt als mögliche Straftatbestände zum Beispiel Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Bedrohung. Wie groß das Ausmaß solcher Beiträge ist, lässt sich schwer quantifizieren. So bekam Facebook 2019 gerade einmal 5300 Hinweise nach NetzDG, Twitter hingegen 1,3 Millionen und Youtube knapp 600.000, wie aus einer Auswertung der Bundesregierung hervorgeht. Nur bei einem geringen Prozentsatz wurden auch Maßnahmen ergriffen. Was zu beachten ist: Insbesondere Facebook handelt viel häufiger aufgrund der eigenen Standards als aufgrund gesetzlicher Vorgaben.
Und was ist mit Telegram?
Das ist ein Sonderfall. Als reiner Messengerdienst wäre Telegram von der Meldepflicht ausgenommen, doch öffentliche Gruppen und Kanäle machen es auch zu einem sozialen Netzwerk. Weil sich Telegram nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden insbesondere in der Pandemie zunehmend zu einem Medium der Radikalisierung entwickelt hat, besteht Handlungsbedarf. Nur kooperierte das in Dubai ansässige Unternehmen bislang nicht mit dem Staat. Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte indes am Freitag, dass der Druck der vergangenen Wochen Wirkung gezeigt habe, es gebe erste Kontakte zu Telegram. Sie habe mit Google und Apple geredet, die die Anwendung aus ihren App-Stores verbannen könnten. Es gehe nicht darum, den Dienst zu verbieten, betonte Faeser. Doch müssten die Betreiber etwas gegen Hass tun: „Telegram kann das.“ Zudem hat das BKA eine Taskforce eingerichtet, die etwa bei Aufrufen zu Gewalt Tatverdächtige identifizieren und verfolgen soll.