Politik Mit stiller Post auf Verbrecherjagd

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Die deutschen Sicherheitsbehörden nutzen vermehrt Handydaten, um Verdächtigen nachzuspüren. Besonders häufig hilft die „stille SMS“. Hunderttausendfach im Jahr wird eine solche an Mobiltelefone verschickt. Der Empfänger bekommt nichts davon mit, wenn heimlich ein Bewegungsprofil erstellt wird.

Sonntagabend im „Tatort“ aus Köln: Ein Verdächtiger entkommt aus einem fahrenden Polizeiauto. Später im Präsidium informiert der Assistent die beiden TV-Kommissare, die „stille SMS“ habe funktioniert, weil der Gesuchte sein Handy wieder angeschaltet habe. Ballauf und Schenk sagt das nichts. Dabei handelt es sich inzwischen um ein gängiges Ermittlungsinstrument. 22.000-mal nutzte das Bundeskriminalamt die Ortungsmethode im zweiten Halbjahr 2017, mehr als 33.000-mal die Bundespolizei und 180.000-mal der Verfassungsschutz, wie aus einer Antwort der Bundesregierung hervorgeht. Regelmäßig fragt die Bundestagsfraktion der Linken die im Lauf der Jahre schwankenden Zahlen für die Bundesbehörden ab. Durch die staatlichen Überwachungsmaßnahmen werde die „digitale Privatsphäre“ weiter ausgehöhlt, kritisiert die Linke. Ermittler machen es sich zunutze, dass heutzutage jeder einen potenziellen Spion in der Hosentasche trägt. Die „stille SMS“ funktioniert technisch wie eine Textnachricht, nur dass auf dem Gerät kein Inhalt angezeigt wird und auch kein Signal ertönt. Einziger Zweck: die automatische Rückmeldung. Sie erzeugt beim Mobilfunkanbieter sogenannte Verkehrsdaten. Sie sind umfangreicher als im Stand-by-Betrieb und werden auch gespeichert. Behörden können damit nachvollziehen, in welcher Funkzelle sich ein Gerät befindet. Durch viele aufeinander folgende „stille SMS“ lässt sich das Bewegungsprofil eines Verdächtigen (dessen Nummer bekannt sein muss) erstellen. Das erklärt die hohe Menge versendeter SMS. Sie müsste mit der Anzahl der betroffenen Personen ins Verhältnis gesetzt werden, doch dazu macht die Bundesregierung keine Angaben. Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte erwähnt in einem Bericht für 2011 insgesamt 150.000 „stille SMS“ in 541 Vorgängen. Umfassende Zahlen zum Einsatz des Überwachungsinstruments bei den Länderpolizeien liegen nicht vor. Datenschützer kritisieren, dass die heimliche Ortung rechtlich nicht einheitlich geregelt ist. Die Polizei beruft sich auf die Strafprozessordnung, die bei bestimmten Straftaten eine Telekommunikationsüberwachung erlaubt. Ein Richter muss die Maßnahmen genehmigen. Der Verfassungsschutz, der mit „stillen SMS“ Extremisten überwacht, braucht für den Eingriff in das Fernmeldegeheimnis eine spezielle Genehmigung durch eine Kommission des Bundestages.

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