Politik
Millionen Rentner bekommen weniger als 900 Euro

Über 50 Prozent der Ruheständler bekommen monatlich weniger als 900 Euro von der gesetzlichen Versicherung. Zu wenig, findet die Linkspartei. Und fordert eine Mindestrente sowie höhere Löhne. Derweil stellt die Union andere Überlegungen an.
Zum Stichtag 31. Dezember 2018 haben knapp 9,4 Millionen Rentner monatlich weniger als 900 Euro von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen. Das sind 51,4 Prozent der Empfänger von gesetzlichen Renten. Diese Zahlen hat das Bundessozialministerium unter Berufung auf die Deutsche Rentenversicherung auf eine Anfrage der Linkspartei mitgeteilt. Der Statistik zufolge erhalten 8,1 Millionen Rentner sogar weniger als 800 Euro im Monat. Bei den Beträgen handelt es sich um sogenannte Rentenzahlbeträge – also die Rente nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und vor Abzug von Steuern.
Nach Angaben des Ministeriums könne von der Höhe der Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf das verfügbare Einkommen oder auf mögliche Bedürftigkeit geschlossen werden. Denn bei diesen Zahlen sind weitere Einkommen, zum Beispiel aus Anlagen oder privater Altersvorsorge sowie Einkommen der Partner, nicht berücksichtigt. „Ferner ist darauf hinzuweisen, dass ein Rentenanspruch bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren entsteht und deshalb gerade bei geringen Renten oft auch Ansprüche in anderen … Sicherungssystemen bestehen können, über die jedoch in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen“, schreibt das Ministerium.
Linke fordern 1050 Euro
Dessen ungeachtet fordert die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann (Wahlkreis Zwickau) eine Mindestrente in Höhe von monatlich 1050 Euro. Und: „Die Wurzel des Übels sind die niedrigen Löhne in Deutschland, vor allem im unteren Lohnbereich.“ Zimmermann setzt sich daher für einen „armutsfesten Mindestlohn“ ein. Die Linke fordert einen Mindeststundenlohn von zwölf Euro. Tatsächlich beträgt er 9,19 Euro.
Aus den Zahlen des Bundessozialministeriums geht auch hervor, dass es 2018 über 559.000 Empfänger von Grundsicherung im Alter gegeben hat. Das sind knapp 150.000 Senioren mehr als vor zehn Jahren.
Laumann: Das geht so nicht!
Das teilweise sehr niedrige Altersgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat den Chef der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) und nordrhein-westfälischen Sozialminister Karl-Josef Laumann dazu veranlasst, eine für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verpflichtende Betriebsrente zu fordern. „In Unternehmen, in denen es keine Tarifverträge gibt, gibt es auch so gut wie keine Betriebsrenten“, sagte er der „Rheinischen Post“. Das könne so nicht bleiben. Zumal es die Riester-Rente nach Laumanns Einschätzung nicht geschafft habe, Geringverdiener zu privater Altersvorsorge zu ermuntern. Laumanns Angaben zufolge hätten 75 Prozent der Arbeitnehmer, die monatlich mehr als 5000 Euro verdienten, Betriebsrenten. Dagegen hätten nur 15 Prozent derjenigen, die weniger als monatlich 2000 Euro bekämen, eine betriebliche Rente.
Union denkt über Pflicht-Betriebsrente nach
Nach Angaben von Peter Weiß, dem Chef der Arbeitnehmergruppe in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gebe es Überlegungen in der Unionsfraktion, eine verpflichtende Betriebsrente für Geringverdiener einzuführen. Diesen Überlegungen zufolge könnten Arbeitgeber künftig verpflichtet werden, monatlich bis zu 480 Euro als Zuschuss für eine Betriebsrente zu zahlen für Mitarbeiter, die weniger als 2200 Euro im Monat verdienen.
Derzeit völlig unklar ist, ob die Überlegungen Laumanns und der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe Eingang in die Rentenpolitik der Bundesregierung finden werden. Zumal Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) nach der parlamentarischen Sommerpause seinen Gesetzentwurf zur Grundrente erneut auf die Tagesordnung setzen wird. Bisher konnten sich Union und SPD nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen. Während Heil auf eine Bedürftigkeitsprüfung als Voraussetzung für den Bezug der Grundrente verzichten will, bestehen CDU und CSU darauf. Die Sommerpause wollen beide Seiten dazu nutzen, eine Lösung zu finden. Nach Einschätzung Heils könnte der Gesetzentwurf im Herbst vom Bundestag verabschiedet werden.