Fragen und Antworten
Mannheimer Messerangriff: Werden Straftäter jetzt nach Afghanistan abgeschoben?
Wann sind Abschiebungen rechtlich überhaupt möglich?
Wer in Deutschland Asyl beantragt hat, aber abgelehnt wird und keinen Schutzstatus erhält, gilt als ausreisepflichtig. Ein Flüchtling kann dann prinzipiell abgeschoben werden, also zwangsweise aus dem Land gebracht werden – allerdings nur, „wenn dies tatsächlich möglich ist und keine Abschiebungsverbote eingreifen“, wie es in einem Bericht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages heißt. Unter anderem gilt ein Verbot, wenn im Herkunftsland Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Das muss immer im konkreten Einzelfall geprüft werden. Ausländische Straftäter und Gefährder können grundsätzlich leichter ausgewiesen werden: Sie verlieren dann ihren Aufenthaltstitel und müssen Deutschland verlassen.
Was ist konkret mit Afghanistan und Syrien?
Nach Aussagen der Bundesregierung werden seit geraumer aus praktischen Gründen keine Rückführungen in diese Länder vorgenommen. Dazu ist nämlich eine Zusammenarbeit mit dem Herkunftsland erforderlich. Die Taliban werden aber nach der Machtübernahme in Afghanistan von Deutschland nicht anerkannt. 2021 wurden Abschiebungen daher ausgesetzt. Ähnlich gilt das für Syrien von Diktator Assad. Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit von Abschiebungen stellt sich daher zunächst gar nicht.
Soll sich der Umgang mit ausreisepflichtigen Menschen aus diesen Ländern ändern?
Die Innenministerkonferenz der Länder – sie sind für Abschiebungen zuständig – hat im Dezember das Bundesinnenministerium gebeten zu prüfen, „auf welchem Weg Abschiebungen und kontrollierte freiwillige Ausreisen verurteilter schwerer Straftäter und Gefährder in deren Herkunftsstaaten, einschließlich Syrien und Afghanistan, durchgeführt werden können“. Ministerin Nancy Faeser sagte am Dienstag, diese Prüfung solle schnell abgeschlossen werden. Es müsse aber auch gerichtsfest umsetzbar sein. Die Frage der Abschiebungen hängt auch davon ab, wie das Auswärtige Amt von Ministerin Annalena Baerbock (Grüne) die Sicherheitslage in den betreffenden Ländern einschätzt. Die Grünen sind gegen Abschiebungen dorthin.
Wie viele Menschen werden überhaupt abgeschoben?
Im Jahr 2023 wurden nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 16.430 Männer und Frauen aus Deutschland abgeschoben – 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Im ersten Quartal 2024 gab es insgesamt 4791 Abschiebungen. Zum Stichtag 31. März 2024 waren ausweichlich des Ausländerzentralregisters 233.712 Personen ausreisepflichtig, davon hatten aber vier Fünftel, nämlich 187.820 Personen eine sogenannte Duldung. Ihre Rückführung ist aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgesetzt. Syrer und Afghanen bilden die größte Gruppe von Geflüchteten; fast alle bekommen auch eine Aufenthaltserlaubnis.
Anfang Januar hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, dass die Rückführung von Menschen ohne Bleibeperspektive in ihre Heimatländer vereinfachen soll. Das Gesetz sieht erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten für die Polizei und eine Erweiterung des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage vor. Ebenfalls vorgesehen ist, ausländische Straftäter und Gefährder konsequenter und schneller abzuschieben.
Und wie verhält es sich im Fall des Täters von Mannheim?
Bundesinnenministerin Faeser hat darauf verwiesen, dass der vor der Tat nicht polizeibekannte Afghane „nicht vollziehbar ausreisepflichtig“ gewesen sei, sondern mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebt. Er kam 2013 ins Land, ist mit einer Deutschen verheiratet und hat zwei Kinder.