Gesundheit RHEINPFALZ Plus Artikel Lachgas: Der gefährliche Rausch aus der Dose

Bislang einfach zu bekommen: Eine Lachgaskartusche und ein Luftballon am Boden vor einem Berliner Spätkauf.
Bislang einfach zu bekommen: Eine Lachgaskartusche und ein Luftballon am Boden vor einem Berliner Spätkauf.

Im Kampf gegen den Missbrauch von Lachgas handelt die Regierung: Erwerb und Besitz werden für Minderjährige verboten. Eingedämmt wird die Verfügbarkeit von K.o.-Tropfen.

In der Club- und Partyszene gehört der Lachgas-Konsum mittlerweile zum Standardprogramm. Das liegt auch daran, dass die Droge problemlos zu bekommen ist. Die Kartuschen gibt es in Großstädten in Kiosken oder sogar Automaten, und „Lachtaxis“, etwa in Berlin, liefern in wenigen Minuten große Flaschen zum Besteller. Inhaliert wird das Gas aus einem Luftballon, der über die Dose gestülpt und mit Lachgas befüllt wird. Der Stoff soll kurzzeitig für euphorische Gefühle sorgen.

Risiko für die Gesundheit

Das alles sei „kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit“, warnt Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Negative Folgen des Lachgaskonsums sind Schwindelanfälle, Übelkeit und Lähmungserscheinungen. Der Bundestag sagt der psychoaktiven Substanz nun den Kampf an.

In einem nun beschlossenen Gesetz fallen Lachgas und Zubereitungen davon in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm unter ein gesetzliches „Umgangsverbot“. Das bedeutet: Erwerb und Besitz für Minderjährige werden ausdrücklich verboten. Generell untersagt wird die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an private Verbraucher. Für Volljährige gilt künftig, dass pro Einkauf maximal zehn Kartuschen mit 8,4 Gramm erworben werden dürfen.

Explosionen in der Müllverbrennungsanlage

Diese Nachricht dürfte auch bei den Betreibern kommunaler Müllverbrennungsanlagen für Erleichterung sorgen. Denn dort kommt es regelmäßig zu Explosionen, weil die Kartuschen im Restmüll nie vollständig leer sind. In der Berliner Verbrennungsanlage landen täglich rund 250 Lachgas-Kartuschen, pro Woche werden im Schnitt zehn Explosionen gezählt. Dabei wird der Behälter bis zu 30 Meter durch die Kessel geschleudert und verursacht Schäden. Weil die Chemikalien aber auch zu anderen Zwecken verwendet werden, sind Ausnahmen vom Verkaufsverbot vorgesehen. Bei Lachgas sollen Kartuschen mit bis zu 8,4 Gramm Füllmenge weiterhin verfügbar sein, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen. Das gilt auch für Fertigsprühsahne.

Eine härtere Gangart schlägt der Bundestag auch bei den K.o.-Tropfen an, die unter anderem für Sexualdelikte und Raubstraftaten missbraucht werden. Die Tropfen können in Getränken verabreicht werden. Die chemischen Substanzen Gamma-Butyrolacton und Butandiol beeinflussen die Psyche des Menschen und verändern die Wahrnehmung. Den Opfern wird nach wenigen Minuten schwindelig, und sie können das Bewusstsein verlieren. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) sprach von „einem Mittel gezielter chemischer Gewalt“. Das Inverkehrbringen, der Handel und die Herstellung beider Substanzen werden nun verboten.

Verbot gilt ab April

Das Gesetz kommt jetzt in den Bundesrat, der sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 19. Dezember abschließend damit befasst. Vorgesehen ist dann noch eine Übergangszeit von drei Monaten nach der Verkündung – zum Vorbereiten von Umstellungen im Handel und an Automaten. In Kraft treten sollen die Neuregelungen wohl im April 2026, wie das Ministerium erläuterte. Da sich nach dem Bruch der Ampel-Koalition, die ähnliche Pläne hatte, die Umsetzung verzögerte, gibt es teils schon regionale und lokale Lachgas-Verbote.

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