Politik Grenzen: Erster Seehofer-Erlass

«Berlin.» Das Bundesinnenministerium hat gestern der Bundespolizei per Erlass mitgeteilt, künftig alle Menschen an der Grenze zurückzuweisen, gegen die ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot besteht. Das sagte eine Sprecherin des Innenministeriums der „Welt“. Bislang werden Menschen mit Einreiseverbot an der Grenze nicht abgewiesen, wenn sie einen Asylantrag stellen. Die Beschneidung des Asylrechts für Menschen mit Wiedereinreiseverbot ist ein erster Schritt in Seehofers Bemühen um härtere Regelungen in der Flüchtlingspolitik. Der Innenminister will auch Menschen zurückweisen können, die bereits in einem anderen EU-Land als Flüchtlinge registriert wurden. Er liegt deswegen im Streit mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die nationale Alleingänge in dem Punkt ablehnt. Merkel soll nun bis Monatsende mit anderen europäischen Staaten über Lösungen verhandeln.