Politik Fragen und Antworten zum Mordfall Susanna

Provisorische Gedenkstätte für Susanna in Wiesbaden.
Provisorische Gedenkstätte für Susanna in Wiesbaden.

Nach Freiburg und Kandel schlägt wieder ein Mordfall, in dem ein Flüchtling unter Tatverdacht steht, politische Wellen. Das Gewaltverbrechen an der 14-jährigen Susanna aus Mainz wird auch nach der Festnahme von Ali B. in Nordirak die Asyldebatte befeuern. Nach und nach klären sich erst die Hintergründe.

Was weiß man über die Festnahmen des Tatverdächtigen?

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verkündete den Fahndungserfolg zu Beginn einer Pressekonferenz anlässlich der Innenministerkonferenz in Sachsen-Anhalt: Ali B. sei um 2 Uhr nachts durch kurdische Sicherheitskräfte in Nordirak festgenommen worden. „Das ist Ergebnis der guten Zusammenarbeit zwischen den kurdischen Sicherheitsbehörden und der deutschen Bundespolizei“, sagte Seehofer. Nordirak ist eine autonome Kurdenregion.

Wie konnte Ali B. überhaupt nach Irak gelangen?

Der 20-jährige irakische Staatsangehörige reiste nach Angaben der Wiesbadener Staatsanwaltschaft am 2. Juni mit mehreren Familienmitgliedern aus Deutschland aus mit dem Ziel Erbil in Nordirak. Ein erster Flug ging von Düsseldorf nach Istanbul. Die Bundespolizei erklärt, dass bei der Ausreise dem kontrollierenden Beamten zwei irakische Laissez-Passer-Papier mit je vier Namen und acht deutsche Aufenthaltsgestattungen ausgehändigt wurden.

Worum handelt es sich dabei?

Laissez-Passer (etwa: Bitte durchlassen) ist ein Passersatz in der Regel zur einmaligen Einreise ins Heimatland, der von der Botschaft des jeweiligen Staates ausgegeben wird. Das kann der Fall sein, wenn der Reisepass abhanden gekommen oder nicht mehr gültig ist. Ein zur Ausreise verpflichteter abgelehnter Asylbewerber kann Deutschland mit dem Papier schnell und unbürokratisch verlassen.

Wurde nicht richtig kontrolliert?

Die Bundespolizei teilt mit, „die vorgelegten Dokumente waren echt, gültig und berechtigten zur Ausreise. Die Lichtbilder stimmten mit den Personen überein“. Am Tag der Ausreise sei der Beschuldigte nicht zur Fahndung ausgeschrieben gewesen. Erst zwei Tage später sei das durch die zuständigen Behörden erfolgt. Allerdings waren die Flugtickets laut Ermittler auf andere Namen ausgestellt. Ein Abgleich der Angaben auf Ticket und Pass wiederum sei bei der Luftsicherheitskontrolle derzeit rechtlich nicht möglich. Die grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle sehe das ebenfalls nicht vor, so die Bundespolizei weiter. Auch Fluglinien müssen einen solchen Abgleich nicht vornehmen.

Warum konnte sich der Verdächtige trotz abgelehnten Asylantrags in Deutschland aufhalten?

Laut Polizei kam Ali B. vermutlich im Oktober 2015 nach Deutschland und lebte seit April 2016 in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden. Sein Asylgesuch sei im Dezember 2016 abgelehnt worden. Gegen diese Entscheidung habe er geklagt und aufgrund des schwebenden Verfahrens ein Aufenthaltsrecht gehabt.

Ist das normal?

Asylbewerber, die einen ablehnenden Bescheid verbunden mit einer Abschiebungsandrohung bekommen, können gegen diese Entscheidung des Bundesamtes für Migration (BAMF) Rechtsmittel einlegen. Erst nach Abschluss der gerichtlichen Überprüfung ist eine Ausreisepflicht vollziehbar. Das kann dauern. Derzeit sind Hunderttausende Verfahren vor den Verwaltungsgerichten anhängig.

Wie geht das Verfahren weiter?

Die Bundesrepublik hat keine Auslieferungsabkommen mit Irak. Die dortigen Behörden sind daher nicht generell zu einer Auslieferung verpflichtet, in Einzelfällen ist sie dennoch möglich. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat ein Auslieferungsersuchen an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zur Prüfung geschickt. Die Entscheidung treffen das Bundesamt für Justiz und das Auswärtige Amt. Einen Antrag, dass dem 20-Jährigen in seinem Heimatland der Prozess gemacht werden soll, könne Deutschland nicht stellen, da dem Verdächtigen im Irak die Todesstrafe drohen würde, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Wie ist der Stand der Ermittlungen?

Den Ermittlern geht es unter anderem darum, die Geschehnisse vor der Tat so genau wie möglich rekonstruieren zu können. Dafür hoffe man auf Zeugen. Im für den Fall eingerichteten Callcenter seien bis gestern Mittag rund 70 Hinweise eingegangen, sagte ein Polizeisprecher in Wiesbaden. Diese hätten die Beamten aber bisher nicht entscheidend weitergebracht, viele Hinweise würden noch abgeklärt. Auch das schriftliche Obduktionsergebnis und die DNA-Analysen lagen noch nicht vor, wie Oberstaatsanwältin Christina Gräf sagte.

Gibt es bereits politische Forderung in Reaktion auf den Fall?

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte, es könne nicht angehen, dass Asyl- und Gerichtsverfahren insgesamt mehrere Jahre dauerten und in dieser Zeit solche Dinge passierten. Es müsse etwa darüber nachgedacht werden, mehr Richter einzustellen. Auch über schnellere Abschiebungen wird schon lange diskutiert, doch war das im Fall Ali B. nicht das Problem. Bundesinnenminister Seehofer äußerte sich zurückhaltend. Es bestehe erstmal die Pflicht zu ermitteln. „Danach muss man sehen, ob ein Vollzugsproblem oder ein Problem mit den rechtlichen Grundlagen vorlag.“

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