Politik Europäische Union wappnet sich gegen Chinas Kaufhunger

Die EU-Kommission erlaubt den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, Firmenkäufe von Investoren aus Drittstaaten zu prüfen. Die Bundesregierung begrüßt den Vorstoß.
Deutschland soll künftig unerwünschte Firmenübernahmen aus China leichter abwehren können. Das sehen die Vorschläge für eine verschärfte Investitionsprüfung vor, die EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker angekündigt hat. Der Luxemburger sprach von einem „Investitions-Screening“, das die EU-Mitgliedstaaten bei Firmenkäufen durch Investoren aus Drittstaaten vornehmen können: Wenn ein ausländisches Staatsunternehmen die Absicht habe, einen europäischen Hafen, ein Energieversorgungsunternehmen oder einen Rüstungsbetrieb zu erwerben, soll dem eine eingehende Prüfung vorangehen. Das von der Kommission geplante Regelwerk sieht vor, dass die EU-Länder auch Übernahmen von Hochtechnologieunternehmen verhindern können. Europa müsse auf seine kollektive Sicherheit achten, sagte Juncker. Damit folgte er der Bitte der Bundesregierung, die zusammen mit Frankreich und Italien auf die Änderung der europäischen Regeln dringt. In Deutschland hatte die Übernahme des Augsburger Roboterherstellers Kuka durch den branchenfremden chinesischen Konzern Midea zu kontroversen Diskussionen geführt. Die Bundesregierung will der chinesischen Einkaufspolitik in Deutschland nicht tatenlos zusehen. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte vor gut einem Jahr vergeblich versucht, die Übernahme von Kuka zu verhindern. Nach den Bestimmungen kann die Regierung den Verkauf an Unternehmen aus Ländern außerhalb der EU nur verhindern, wenn Sicherheitsinteressen berührt sind – das gilt beispielsweise für Rüstungsunternehmen. Die EU gibt den Mitgliedstaaten nun weitere Instrumente in die Hand: Die neuen Regeln knüpfen zwar daran an, dass ein Staat die Übernahme untersagen kann, wenn die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigt ist. Ein Verbot darf aber auch dann ausgesprochen werden, wenn die tatsächliche Eigentümerstruktur des Käufers verschleiert wird. Übernahmen von Unternehmen in Schlüsselbranchen, im Bereich der Hochtechnologie und Infrastruktur können ebenfalls verhindert werden. Ein spezieller Passus ist auf China gemünzt: Wenn der Käufer direkt oder indirekt von einer ausländischen Regierung kontrolliert wird, kann dies ein Grund für die Verweigerung der Zustimmung sein. Die Bundesregierung zeigte sich mit Junckers Vorschlägen zufrieden. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, dass alle EU-Länder offene Investitionsstandorte blieben. Deutschland habe ein hohes Interesse an ausländischen Direktinvestitionen, wenn sie zu marktwirtschaftlichen Bedingungen erfolgten. „Ich möchte aber nicht, dass unsere Offenheit als Einfallstor für industriepolitische Interessen anderer Staaten benutzt wird“, sagte Zypries. Künftig könne die Bundesregierung einschreiten, wenn es sich um staatlich gelenkte Investitionen aus Drittländern handelt. Das Bundeswirtschaftsministerium beobachtet, dass Peking im Rahmen seiner Strategie „China 2025“ die Führungsrolle bei Schlüsseltechnologien anstrebt. Mit der Übernahme deutscher Unternehmen verspricht sich das Riesenreich einen Technologietransfer. Deutschland, Frankreich und Italien hatten Brüssel im Frühjahr dieses Jahres zum Handeln aufgefordert. Grund dafür ist auch, dass chinesische Investoren zwar von einem offenen Zugang zu Europa profitieren. Umgekehrt sind Investitionen ausländischer Unternehmen in China aber streng reglementiert. Die Verhandlungen von EU und China über ein Investitionsschutzabkommen verlaufen schleppend.