Meinung Deutschland hat Lücken in der Statistik
Manche werden sich noch an die Volkszählung von 1987 erinnern. Ein breites Bündnis rief damals zum Boykott auf. Der begründete Vorwurf war: Der Staat schnüffelt im Privaten, und keiner weiß, was mit den Daten geschieht. Der Widerstand schrieb Rechtsgeschichte: Das Bundesverfassungsgericht entwickelte daraus das wertvolle Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Mit der Volkszählung von 1987 hat der Zensus von 2022 nichts zu tun. Damals waren ausnahmslos alle Bürger zur Auskunft verpflichtet, es handelte sich um eine Vollerhebung. Jetzt geht es aber um Stichproben – außer bei den Haus- und Wohnungseigentümern. Überdies ist die rechtliche Grundlage mit ihrem Datengeheimnis bedeutend präziser als vor 34 Jahren. Und niemand muss fürchten, dass er nach seinem Impfstatus, Kontostand oder Alkoholkonsum befragt wird, auch wenn es einige geben wird, die Ähnliches behaupten werden.
Die Neugier ist bescheiden
Der Staat will wissen, für wie viele Bürger er Politik macht, wo genau es an Wohnungen, Kitas oder Verkehrswegen mangelt. Es gibt Abweichungen zwischen Melderegister und Realität. Es kann teuer werden, wenn die Grundlage für Planungen falsch ist. Und was Datensammlungen angeht, liefern viele Bürger schon jetzt freiwillig tonnenweise Material an die privatwirtschaftlichen Daten-Kraken des Internets. Dagegen ist die Neugier des Staates geradezu bescheiden.