Meinung
Das Bürgergeld für Ukrainer sollte gestrichen werden
Nach Putins brutalem Überfall auf die Ukraine gab es sehr gute Gründe dafür, den ukrainischen Flüchtlingen direkt Zugang zum Bürgergeld zu gewähren. Und zwar auch jenseits aller gebotenen Solidarität und Humanität: Kommunen wurden entlastet, weil der Bund die Kosten für das Bürgergeld trägt. Auch entfiel ein riesiger Verwaltungsaufwand, da Asylverfahren für mehr als eine Million Ukrainer sonst einzeln hätten geprüft werden müssen.
Vor allem glaubte man, das Bürgergeld beschleunige die Integration der ukrainischen Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt. Denn es umfasst neben finanzieller Unterstützung auch Beratungen, Förderungen und Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen durch die Jobcenter.
Heute muss man konstatieren: Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Ukrainische Flüchtlinge sind in unseren Nachbarländern deutlich häufiger erwerbstätig.
Bund muss Kommunen unterstützen
Um stärkere Anreize für die Arbeitsaufnahme zu schaffen, wäre es daher sinnvoll, das Bürgergeld auch denjenigen ukrainischen Flüchtlingen zu streichen, die vor dem 1. April dieses Jahres nach Deutschland gekommen sind, und – bei nachgewiesener Bedürftigkeit – durch (niedrigere) Asylbewerberleistungen zu ersetzen.
Dass dies einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich zieht, darf nicht als Rechtfertigung dienen, die Staatskasse noch jahrelang übermäßig zu belasten. Klar ist aber auch: Die durch die Umstellung entstehenden Mehrkosten für die Kommunen müssen vom Bund erstattet werden.
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