Innenpolitik RHEINPFALZ Plus Artikel Bleiben Abtreibungen Thema fürs Strafgesetzbuch?

Umstritten: der „Abtreibungs“-Paragraf 218 im Strafgesetzbuch.
Umstritten: der »Abtreibungs«-Paragraf 218 im Strafgesetzbuch.

Eine Kommission soll der Regierung eine Empfehlung zum Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen geben.

Es war eine dieser Sitzungen im Bundestag, die nicht aufhören wollen. Bis weit nach Mitternacht stritten sich die Abgeordneten im April 1974 über Paragraf 218 im Strafgesetzbuch – den Abschnitt, der Schwangerschaftsabbrüche für rechtswidrig erklärt. Mehrmals musste die damalige Bundestagspräsidentin zur Ruhe mahnen.

Knapp 50 Jahre später steht die Bundesregierung erneut vor der Frage, ob es richtig ist, dass Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen. Diskutiert wurde darüber immer wieder. Zweimal landete das Thema beim Bundesverfassungsgericht, das sowohl 1975 als auch 1993 entschied, dass das Grundgesetz auch ungeborenes Leben schütze. So blieb es bei der Regelung, dass der Eingriff unter bestimmten Umständen zwar straffrei, aber rechtswidrig ist. Jetzt will die Ampelregierung den Paragraf 218 wieder überprüfen lassen.

Vorgehen ohne hitzige Parlamentsdebatte geplant

Dieses Mal soll es aber ohne hitzige Parlamentsdebatte gehen: Ruhig, sachlich und vertraulich soll entschieden werden. Schon im Koalitionsvertrag hat die Ampelregierung festgehalten, dass sie eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzen will, um die aktuelle Gesetzeslage zu prüfen. Fast unbemerkt hat sich das Gremium Ende März zum ersten Mal getroffen und damit konstituiert. Zwölf Monate hat die Kommission nun Zeit, um sich zu beraten.

Ob Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden können, wird eines von zwei Themen sein, über die das Gremium berät. Das andere ist die Frage, ob Eizellspenden und altruistische Leihmutterschaften legalisiert werden sollen. Das ist derzeit in Deutschland verboten.

Kirchen nicht vertreten

15 Frauen und drei Männer sitzen in der Kommission. Darunter sind die Verfassungsrechtlerin Paulina Starski und die Strafrechtlerin Bettina Weißer. Ansonsten sind Fachleute aus Medizin, Ethik, Psychologie und Soziologie vertreten.

Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen sitzen nicht in der Kommission. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, beklagte vor einigen Wochen eine Polarisierung der Debatte. Ein Sprecher der DBK äußerte sich auf Anfrage dieser Zeitung allerdings zurückhaltend. „Die Kommission hat die Möglichkeit, weitere Expertinnen und Experten hinzuzuziehen und Anhörungen durchzuführen“, sagte der Sprecher. Offenbar hofft die katholische Kirche, wenigstens auf diesem Weg einbezogen zu werden.

Votum der Kommission nicht absehbar

Skeptischer zeigt sich der Verein Doctors For Choice Germany, der sich für reproduktive Selbstbestimmung und die Abschaffung von Paragraf 218 einsetzt. „Mir ist nicht klar, wozu es diese Kommission eigentlich braucht“, sagte Vorstandsmitglied Christiane Tennhardt der RHEINPFALZ. Die Gynäkologin verwies darauf, dass sich Deutschland in internationalen Abkommen dazu verpflichtet habe, Schwangerschaftsabbrüche so einfach wie möglich zugänglich zu machen. Es sei klar, dass Paragraf 218 gestrichen werden müsse. „Meine Sorge ist, dass zwar ein Jahr lang beraten wird, aber nichts passiert“, sagte Tennhardt.

Bemerkenswert ist, wie unauffällig sich das Gremium zusammengefunden hat. Die zuständigen Ministerien verschickten zu der Konstituierung zwar eine Pressemitteilung, eine öffentliche Auftaktveranstaltung gab es aber nicht. Die meisten Kommissionsmitglieder wollen sich derzeit nicht äußern. In Hintergrundgesprächen ist zu hören, wie wichtig es den Beteiligten ist, sich sachlich zu beraten – und wie wertvoll es deshalb sei, unter sich zu blieben. Gerade darin liege die Chance dieser Kommission, sagte eine Teilnehmerin.

Wozu die Kommission raten wird, ist nicht abzusehen. Sollten die Kommissionsmitglieder der Regierung zu einer Legalisierung raten, müssten sie allerdings eine rechtssichere Neuregelung finden – was schwer werden dürfte. Ob die Regierung der Empfehlung auch folgt, ist noch nicht ausgemacht. Noch hat die Koalition keine einheitliche Position zu dem Thema.

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