Interview RHEINPFALZ Plus Artikel Bischof: „Segnung homosexueller Paare kann ich mir vorstellen“

Der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann.
Der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann.

Der katholische Reformprozess Synodaler Weg geht in die dritte Runde. Überschattet wird das Treffen von dem Münchner Missbrauchsgutachten. Was der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann, der 2021 aufgrund gesundheitlicher Probleme eine mehrmonatige Auszeit genommen hatte, dazu sagt.

Herr Bischof Wiesemann, wie geht es Ihnen?
Den Umständen entsprechend. Ich bin tief erschüttert von dem, was das Münchner Missbrauchsgutachten offengelegt hat. Viele in der Seelsorge und in den Gemeinden sind wütend, verärgert und traurig. Der Glaubwürdigkeitsverlust betrifft nicht nur die Kirche als Institution, sondern dringt bis in den Kern des Glaubens. Das haben wir in einer Videoschalte mit unseren Mitarbeitern gespürt. Das beschäftigt mich auch persönlich. Wenn jetzt nicht deutlich Verantwortung übernommen wird, dann wirft das auch uns im Bistum Speyer in unserer Arbeit zurück.

Trotzdem behauptet Regensburgs Bischof Rudolf Voderholzer immer noch, dass der Missbrauchsskandal für eine Umgestaltung der katholischen Kirche instrumentalisiert würde.
Das weise ich entschieden zurück. Der Reformprozess Synodaler Weg ist notwendig. Die MHG-Studie 2018 hat klar die Fragen nach den systemischen Zusammenhängen beim sexuellen Missbrauch in der Kirche formuliert. Diesen können wir, die Bischöfe und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, uns nur gemeinsam stellen. Dabei müssen wir Themen wie Machtmissbrauch, die katholische Sexualmoral, den Umgang mit Frauen oder Zölibat offen und ohne Tabus diskutieren. Das ist mir ein persönliches Anliegen. Dass bei den Debatten in der Argumentation mal von der einen oder anderen Seite überzogen wird, das gehört zu solchen Prozessen dazu.

Bei der letzten Synodalversammlung im Oktober 2021 wurde eine Segnung homosexueller Paare gefordert. In Ihrem Bistum nehmen das Priester bereits vor. Wie stehen Sie dazu?
Ich kann mir eine solche Segnung durchaus vorstellen. Doch zuvor brauchen wir grundlegend eine Neubewertung von Homosexualität. Dabei muss der Frage nachgegangen werden: Welche Werte, die eine sakramentale Ehe ausmachen, wie etwa gegenseitige Liebe und Treue, werden auch in homosexuellen Partnerschaften gelebt, für die der Segen Gottes eine wichtige Stütze sein kann?

In Frankfurt soll es auch um mehr Mitsprache der Gläubigen gehen – in den Pfarreien und bei Entscheidungen auf Bistumsebene. Doch hat der Bischof nicht das letzte Wort?
Zunächst sind wir eine episkopal, also bischöflich verfasste Kirche. Dem Bischof obliegt die grundsätzliche Verantwortung für die Einheit der Kirche.

Und daran kann kirchenrechtlich nicht gerüttelt werden.
Es kann aber darum gehen, wie dieses Amt kontrolliert werden kann – und bereits kontrolliert wird – und wie Entscheidungen gemeinsam mit den entsprechenden Gremien getroffen werden können. Nach dem geltenden Kirchenrecht ist das möglich, indem Bischöfe eine entsprechende Selbstverpflichtung eingehen.

Eine Aktion des guten Willens also?
Nein. Im Bistum Speyer haben wir ein synodales Gremium geschaffen, die Diözesanversammlung. Sie hat die Aufgabe, die Themen und Anliegen der verschiedenen diözesanen Gremien zusammenzuführen, den Bischof zu beraten und so an der Entscheidungsfindung teilzunehmen. In die Satzung habe ich aufnehmen lassen, dass der Bischof sich an die Beschlüsse des Gremiums bindet. Sollte er aus seiner Letztverantwortung heraus eine andere Entscheidung treffen, ist er begründungspflichtig. Er muss also noch einmal in die Debatte gehen. Diese Selbstverpflichtung ist kein Gnadenakt. Es geht um Transparenz und geteilte Verantwortung.

Die Basis will auch Mitsprache bei der Berufung von Bischöfen. Demnächst also Wahlkampf um das Bischofsamt?
Sicher nicht, aber doch eine echte Mitbeteiligung von Gläubigen. Dabei ist zu beachten, dass es in Deutschland unterschiedliche Konkordate, Staatskirchenverträge, gibt. In ihnen sind auch die Berufungen der Bischöfe geregelt. Nach dem preußischen Konkordat beispielsweise wählt das Domkapitel [ein aus Priestern bestehendes Gremium, das den Bischof in Leitung und Verwaltung der Diözese unterstützt. Anmerkung der Redaktion] aus einer vom Heiligen Stuhl in Rom vorgelegten Liste mit drei Namen den Bischof. Nach dem bayerischen Konkordat, zu dem auch das Bistum Speyer gehört, hat das Domkapitel ein Vorschlagsrecht. Die Ernennung des neuen Bischofs ist dem Heiligen Stuhl vorbehalten. Um die Basis bei einer Bischofsernennung miteinzubeziehen, sollte künftig das Domkapitel seine Rechte gemeinsam mit gewählten Vertreterinnen und Vertretern des Kirchenvolkes wahrnehmen, was kirchenrechtlich durch eine Selbstbindung des Domkapitels möglich ist.

Auch bei der Frage zum Umgang mit Frauen in der katholischen Kirche und der Forderung, Frauen zu Diakoninnen oder Priesterinnen zu weihen, liegt die Entscheidung im Vatikan. Werden also Debatten geführt, die nichts bringen?
Es wird nicht nur im Vatikan, sondern weltkirchlich entschieden. Die Frage nach der Würde und Gleichberechtigung der Frau in der heutigen Zeit wird auch in anderen Teilen der Welt diskutiert. Es ist klar, wir werden keinen Sonderweg in Deutschland gehen. Aber wir können wesentliche Impulse in die Debatte geben. In der Historie der Kirche finden wir die Diakonin. Es ist also kein in der Tradition unbekanntes Amt. Nun kann man darüber diskutieren, welche Aufgabe sie in der alten Kirche innehatte. Diese Debatte wollen wir in der gesamten Kirche, nicht nur in Deutschland, forcieren.

Was erwarten Sie von dem Treffen in Frankfurt. Noch mehr Papier?
In der Tat am Anfang gab es eine riesige Papierflut. Inzwischen haben sich die Texte in den vier Foren schon etwas sortiert. Ich erhoffe mir von dem Treffen, dass wir in den Debatten und beim Verfassen der Texte eine Mitte finden. Nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner oder billigen Kompromiss, sondern eine Mitte, die integriert, vorantreibt und letztlich Früchte trägt. Das ist trotz äußerer Verschärfungen meine Hoffnung. Ob sie sich erfüllt, werden wir sehen.

Um die 1900 Seiten umfasst das Gutachten zum Umgang mit Missbrauch in der Erzdiözese München und Freising.
Um die 1900 Seiten umfasst das Gutachten zum Umgang mit Missbrauch in der Erzdiözese München und Freising.
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